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27.03.2024

Wie schütze ich mein Auto am besten vor Mardern?

1. Tipp: Fachgerechte Motorwäsche
Wer Marder in der Nachbarschaft hat oder Spuren eines Marders an seinem Auto feststellt, sollte seinen Motorraum fachgerecht reinigen lassen. Denn: Auf nichts reagieren Marder so aggressiv wie auf die Duftspuren ihrer Artgenossen. Deshalb sind auch Autos, die häufig an anderen Orten und damit in den Revieren anderer Marder parken, besonders oft betroffen. Die Duftmarken regelmäßig zu entfernen kann Marderbissen wirksam vorbeugen.

2. Tipp: Motorraum abschotten
Ebenfalls wirksam sind Abschottungen für den ganzen Motorraum. Sie hindern den Marder daran, überhaupt zu den Kabeln und Schläuchen vorzudringen. Für viele Modelle gibt es Teile zum Nachrüsten, einzelne Hersteller bieten die Abschottungen schon ab Werk an – allerdings als Zusatzausstattung.

Welche Autos sind besonders gefährdet?
Besonders gefährdet sind Autos, die häufig an wechselnden Orten beziehungsweise in Revieren unterschiedlicher Marder parken. Der Grund: Marder schlüpfen gerne in die warmen Motorräume von Pkw. Hier markieren sie dann mit einem Sekret ihr Revier. Parkt ein Auto in verschiedenen Revieren, werden die entsprechend markierten Leitungen von anderen Mardern häufig komplett zerbissen. Wird eine zerbissene Leitung zu spät bemerkt, kann das gefährliche Ausfälle der Fahrzeugtechnik verursachen. Besonders gravierend sind Marderbisse bei Elektroautos, da bei defekten Hochvoltkabeln oft der gesamte Kabelsatz ausgetauscht werden muss.

3. Tipp: Kabel und Schläuche ummanteln
Ist der Steinmarder erstmal im Motorraum, können flexible Rohre aus Hartplastik helfen. Die sogenannten Wellrohre halten auch den langen Zähnen der Marder stand. Sie werden einfach über die Schläuche und Kabel (z.B. Zündkabel) im Motorraum gezogen. Aber Vorsicht: Die Plastikrohre dürfen nicht an die heißen Teile des Motors gelangen. Und: Diese Methode bietet Schutz für Kabel und Schläuche, verhindert aber keine Schäden an Gummimanschetten und Dämmstoffen im Auto.

4. Tipp: Drahtgitter unter den Motorraum legen
Sinnvoll sind auch Abschottungen für den ganzen Motorraum, beispielsweise durch elastische Drahtgitter, die unter den Motor gelegt werden. Diese Barrieren hindern die Tiere daran, überhaupt zu den Kabeln und Schläuchen vorzudringen. Der Grund: Die Tiere meiden den wackeligen Untergrund.

So sind Marderbisse versichert
Marderbisse haben 2022 zu Schäden von 104 Millionen Euro an kaskoversicherten Pkw geführt. Die Zahl der Marderbisse ist gegenüber 2021 nur leicht gestiegen, aber der einzelne Schadenfall wird immer teurer: 2022 zahlten die Versicherer für jeden Marderbiss durchschnittlich fast 500 Euro. Das waren rund zehn Prozent mehr als 2021.

Wer sein Auto teil- oder vollkaskoversichert hat, ist gegen den finanziellen Schaden durch Marderbisse geschützt. Die Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel Schäden durch Kollisionen mit Haarwild, Glasbruch, Fahrzeugdiebstahl/Einbruchsversuch, Diebstahl / Beschädigung von Zubehör, Hagel/Sturm, Überschwemmung, Brand.
Die Vollkaskoversicherung ersetzt – zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung – weitere Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung reicht hingegen bei einem Marderschaden am Auto nicht aus.

Wichtig: Einige Kasko-Versicherungstarife decken nur direkte Schäden ab, ersetzen also nur die beschädigten Teile. Andere Tarife umfassen auch die teils teuren Folgeschäden am Auto. Diese Versicherungen zahlen also auch dann, wenn angebissene Zündkabel den Katalysator lahmlegen, undichte Kühlschläuche zu Motor-Überhitzung oder kaputte Gummimanschetten im schlimmsten Fall zu Schäden an den Antriebs- oder Achsgelenken des Fahrzeugs führen.
Tipp: Arbeiten unter der Motorhaube oder der Fahrzeugelektrik müssen unbedingt sach- und fachgerecht ausgeführt werden. Wer selbst kein Auto-Experte ist, sollte im Zweifel lieber eine Fachwerkstatt aufsuchen.

Schützt eher nicht vor Marderbiss: Gerüche absondern
Fremde Gerüche als Schutz vor den Tieren - das soll bei der Marderabwehr helfen? Viele Autofahrer schwören auf üble Gerüche, um Marder abzuschrecken. Angeblich hochwirksame Geheimtipps für die besten Düfte gibt es viele. Helfen sollen unter anderem Haare von Hunden, WC-Steine im Auto, spezielle Pasten, Knoblauchzehen und Mottenkugeln; auch vor dem Urinieren in den Motorblock ihres Fahrzeugs machen manche Autofahrer nicht halt.
Die Erfahrung zeigt aber: Wenn überhaupt werden die Marder von den Gerüchen nur für kurze Zeit ferngehalten. Die Tiere gewöhnen sich in aller Regel schnell an den Gestank. Noch schneller verschwindet oft nur die Wirkung des Duftspenders. Nach der ersten Fahrt durch den Regen sind viele Duftmarken schon wieder Geschichte.



29.02.2024
Ab dem 1. März werden die schwarzen Versicherungskennzeichen ungültig. Besitzer von Kleinkrafträdern wie etwa Mopeds und Roller müssen ihre Schilder wechseln.

Für welche Fahrzeuge gilt das neue Versicherungskennzeichen?
Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab dem 1. März 2024 nur noch mit blauen Kennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Folgende Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm:
•    Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
•    Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
•    Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
•    E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
•    Motorisierte Krankenfahrstühle
•    Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm:
•    E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.

Das gilt für die Versicherung von E-Scootern und Segways
Fahrzeuge wie E-Scooter oder Segways, sogenannte Elektro-Kleinstfahrzeuge, bekommen kein Versicherungskennzeichen aus Blech, sondern eine kleinere, selbstklebende Versicherungsplakette. Auch diese ist immer von 1. März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig und hat dieselbe Farbe wie die Mofa-Kennzeichen.

Wo bekomme ich neue Versicherungskennzeichen für mein Fahrzeug?
Das aktuelle Versicherungskennzeichen bekommen Zweiradfahrer bei mir. ;o)

Warum ist ein aktuelles Versicherungskennzeichen so wichtig?
Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs ist und mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der geschädigten Person. Diese können im Ernstfall mehrere Millionen Euro betragen. Der Versicherungsschutz besteht nur mit einem gültigen Kennzeichen, das immer von März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig ist.
Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen bzw. eine Versicherungs-Plakette reichen. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr zum 1. März zwischen schwarz, blau und grün.

Versicherungskennzeichen in Zahlen
•    2,7 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (+14 Prozent)
•    21.000 Haftpflichtschäden (+18 Prozent)
•    Gesamtkosten in Höhe von rund 85 Millionen Euro (+24 Prozent)
•    Schadendurchschnitt: 4.000 Euro (+5 Prozent)
•    6.900 gestohlene kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
•    4.100 davon sind E-Scooter
Alle Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2022.

Wie muss ich mein Mofa/Moped/Roller versichern?
Hier gilt: die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist ein Muss, eine Teilkaskoversicherung sinnvoll. Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt werden.
Wer sehr an seinem Fahrzeug hängt, sollte eine Teilkaskoversicherung in Betracht ziehen. Diese Versicherung leistet unter anderem bei Wildschäden, Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl. Vor allem E-Scooter verschwinden statistisch betrachtet sehr häufig: Von 10.000 dieser Fahrzeuge werden 245 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 3 von 10.000 Fahrzeugen.
Für Zweiräder mit mehr als 50 cm³ Hubraum reicht das Versicherungskennzeichen nicht aus. Sie benötigen ein amtliches Kennzeichen und eine Mopedversicherung. Zudem müssen die Halter Kfz-Steuern bezahlen und ihr Fahrzeug regelmäßig dem TÜV vorzeigen.

Was passiert, wenn ich mein Mofa/Moped tune?
Wer sein Mofa, Moped oder Roller frisiert, dem drohen unangenehme Konsequenzen. Neben Punkten in Flensburg, Bußgeldern und - je nach Konstellation - Geldstrafen für das Fahren ohne Führerschein kann es nach einem Unfall teuer werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird zwar die Schäden des Gegners zunächst übernehmen. Dafür wird sie jedoch den Mofa-Tuner mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.


11.01.2024

Was bringt uns das neue Jahr 2024? Auf jeden Fall eine Menge neue Regeln, Gesetze und Anordnungen, die uns Autofahrer direkt betreffen. Hier die zehn wichtigsten neuen Regelungen und Bestimmungen.

Kraftstoffpreise steigen wieder an

Mit der Einführung der CO₂-Preisgestaltung für fossile Brennstoffe steigen die Kosten für Kraftstoff und Heizung allmählich an. Zum 1. Januar 2024 wird die nächste Erhöhung der CO₂-Abgabe wirksam. Der Tarif erhöht sich von den bisherigen 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne. Dadurch verteuern sich Benzin und Diesel an Tankstellen um circa drei Cent pro Liter. Die bereits im Jahr 2022 angehobene Entfernungspauschale bleibt bestehen: Pendler erhalten weiterhin 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. gefahrenen Kilometer.

Austauschpflicht für Führerscheine

Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzen, sind verpflichtet, diesen bis zum 19. Januar 2024 gegen einen fälschungssicheren Führerschein im Kartenformat auszutauschen. Bei Nichtbeachtung droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Der umgetauschte Führerschein muss der Polizei nachträglich vorgelegt werden, um ein weiteres Bußgeld zu vermeiden.

Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und kostet 25 Euro. Ab dem 19. Januar 2025 müssen Personen, die 1971 oder später geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen. Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite unter Punkt 4a zu finden. Für Führerscheine, die nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist das Ablaufdatum bereits unter Punkt 4b vermerkt.

Kinder brauchen neuen Reisepass

Ab Januar 2024 benötigen Kinder unter zwölf Jahren für Reisen außerhalb der EU einen herkömmlichen Reisepass mit integriertem Chip. Dieser kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre gültig. Bestehende Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablaufdatum gültig, aber es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Länder diese Pässe akzeptieren.

Für Reisen innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums reicht für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis. Dieser kostet etwa 23 Euro und hat eine Gültigkeit von sechs Jahren. Eine frühzeitige Beantragung der Reisedokumente wird empfohlen, da die Bearbeitungszeit für Pässe mehrere Wochen dauern kann.

Österreich führt die Tagesvignette ein

Ab 2024 wird in Österreich eine Tagesvignette für Autobahnen eingeführt. Im Gegenzug wird die 10-Tages-Vignette teurer. Die Tagesvignette ist nur digital erhältlich und kostet 8,60 Euro. Der Preis für die 10-Tages-Vignette steigt auf 11,50 Euro. Am 1. März 2024 tritt außerdem der letzte Teil eines Maßnahmenpakets gegen extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen in Kraft. Die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung ermächtigt Behörden unter anderem dazu, Fahrzeuge zu konfiszieren und einzuziehen.

Italien: Erhöhung der Verkehrsbußgelder

Italien plant eine Erhöhung der Bußgelder für bestimmte Verkehrsverstöße. Diese Maßnahme folgt auf die signifikante Zunahme von Unfällen auf italienischen Straßen. Besonders Verhaltensweisen, die die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigen, wie die Nutzung des Handys während der Fahrt und das Fahren unter Alkoholeinfluss, sollen strenger geahndet werden. Auch für Falschparken und erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen sind höhere Strafen vorgesehen. Das Parlament muss diesen Vorschlag noch genehmigen. Die Umsetzung der neuen Regelungen könnte bereits im Januar 2024 erfolgen.

Schweizer Bußgelder auch in Deutschland geahndet

Anfang 2024, ein genaues Datum steht noch aus, wird der Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz in Kraft treten. Dies führt dazu, dass Geschwindigkeitsübertretungen in der Schweiz auch in Deutschland geahndet werden können und umgekehrt. Dies gilt, sofern das Bußgeld zuzüglich der Verfahrenskosten die Mindestgrenze von 70 Euro in Deutschland bzw. 80 Schweizer Franken in der Schweiz übersteigt.

Mautpflicht für schwere Wohnmobile in Deutschland?

Die Lkw-Maut in Deutschland wird ab Dezember 2023 an den CO₂-Ausstoß angepasst und ab dem 1. Juli 2024 auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgeweitet. Ausgenommen bleiben Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen. Rund 160.000 in Deutschland registrierte Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen könnten von dieser Regelung betroffen sein. Fahrzeuge, die klar als Wohnmobile erkennbar sind, bleiben laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) von der Mautpflicht befreit, sofern sie mit fester Wohneinrichtung ausgestattet sind und der Wohnbereich mindestens 50 Prozent der Nutzfläche einnimmt.

Winterreifen: Nur Alpine-Symbol zählt noch

Ab dem 1. Oktober 2024 müssen Winterreifen und Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol tragen, um als Winterreifen anerkannt zu werden. Dieses Symbol besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg. Reifen mit alleiniger "M+S"-Kennzeichnung dürfen dann bei winterlichen Bedingungen nicht mehr verwendet werden.

Mögliche Fahrtauglichkeitsüberprüfung für Senioren

Die EU plant, ab 2024 die Führerscheinregelungen zu reformieren. Diese Reform könnte Überprüfungen der Fahrtauglichkeit für Autofahrer über 70 Jahre alle fünf Jahre einschließen. Zusätzlich sollen Auffrischungskurse und das begleitete Fahren im Ausland erleichtert werden.

Neue TÜV-Plaketten

Fahrzeuge, die derzeit eine grüne Plakette vom TÜV auf ihrem Kennzeichen tragen, sind 2024 zur Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO verpflichtet. Nach einer erfolgreichen Untersuchung wird eine blaue Plakette ausgestellt, und das nächste Prüfdatum ist für 2026 angesetzt. Bei neuen Fahrzeugen, speziell Pkw und Wohnmobilen bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen, ist die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren fällig, erkennbar an der gelben Plakette."

(Quelle OCC)






03.01.2024

Hochwasser: So sind die Schäden versichert..

Die Hochwasserlage in mehreren Bundesländern bleibt angespannt. Hausbesitzer und Autofahrer bekommen ihre Schäden durch unterschiedliche Versicherer ersetzt.

Wohngebäude bzw. Keller unter Wasser:

Betroffene Hausbesitzer bekommen die entstandenen Schäden durch Hochwasser ersetzt, wenn sie zuvor eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Die Elementarschadenversicherung müssen Hausbesitzer und Mieter als erweiterten Naturgefahrenschutz zur Wohngebäudeversicherung abschließen, um gegen Elementarschäden versichert zu sein.

Wer eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz abschließt, hat nach einem Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau Anspruch auf folgende Leistungen:

             Die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z.B. Garage oder Schuppen).

             Die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes.

             Den eventuellen Abriss des Gebäudes.

             Die Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses.

 

Die Wohngebäudeversicherung mit Naturgefahrenschutz kann auch die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle übernehmen, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein.

Wenn der Hausrat nass wird:

Unwetterschäden am Inventar eines Hauses sind über die Hausratversicherung geschützt – sofern die Hausratversicherung über den Elementarversicherungsschutz verfügt. So wie bei der Wohngebäude- kann auch die Hausratversicherung um den bei Hochwasser sehr wichtigen Naturgefahrenschutz erweitert werden.

Die Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar; die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar; oder eine Wertminderung bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.

Auto unter Wasser:

Autofahrer, deren Wagen bei einem Hochwasser beschädigt wurde, sind durch die Teilkaskoversicherung geschützt. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, bekommt den Schäden ebenfalls ersetzt. Kaskoversicherungen leisten auch bei Schäden durch anderen Extremwetterereignissen wie zum Beispiel Hagel oder Sturm.

Wird ein Auto durch das Hochwasser komplett zerstört oder weggeschwemmt, erhalten geschädigte Autofahrer in der Regel den Wiederbeschaffungswert oder, abhängig vom Vertrag, der Neupreis bezahlt. Der mögliche Restwert des Wracks wird dabei von der Erstattungssumme abgezogen.

Wann sollte ich eine Elementarschadenversicherung abschließen?

Wenn der Keller bereits unter Wasser steht, ist es zu spät - viel zu spät. Es ist deshalb sinnvoll, wenn sich Hausbesitzer rechtzeitig um den Naturgefahrenschutz kümmern. Denn sie müssen sich auf Wartezeiten einstellen. In der Regel müssen sie einige Wochen warten, bis sie ihre neue Elementarschadenversicherung in Anspruch nehmen können. Solche Wartezeiten bei Versicherungen sind üblich, auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Rechtsschutzversicherung gibt es sie beispielsweise.

Der Grund für die Wartezeiten ist einfach: Es geht darum, Missbrauch durch Einzelne zu unterbinden. Durch die Wartezeit wird verhindert, dass nicht jeder erst dann eine Versicherung abschließt, wenn der Schaden schon passiert ist. So würde keine Versicherungsgemeinschaft funktionieren.

Gut zu wissen: Was sind Elementarschäden?Zu den Elementarschäden gehören:

             Starkregen / Überschwemmung / Rückstau

             Hochwasser

             Schneedruck

             Lawine / Erdrutsch

             Erdsenkung / -beben

             Vulkanausbruch



08.06.2023

Wärmepumpen sind teuer und bei Dieben immer beliebter.
Damit Versicherungsschutz besteht, muss die Wärmepumpe erst einmal zu den versicherten Sachen zählen – auch, wenn sie außerhalb des Hauses montiert ist.
Als Heizungselement scheint das naheliegend. Vielleicht als Zubehör des Hauses? Vielleicht als Grundstücksbestandteil?
Schauen wir beispielhaft in die Bedingungen eines der Wohngebäude-Deckungskonzepte, welche ich gern anbiete.
Dort finden wir die Wärmepumpe sogar in der Aufzählung der Grundstücksbestandteile.

Dann brauchen wir eine versicherte Gefahr.
Hier werden wir ebenfalls fündig: Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat und der Diebstahl wird sogar konkret genannt.
In diesem Konzept bestünde also grundsätzlich kein Problem. Bei nachträglichem Einbau müsste sich dies ggf. auch in der Versicherungssumme widerspiegeln. Auch bei der einigen wenigen anderen Anbietern ist Deckung geboten. Teils wird die Wärmepumpe hier nicht ausdrücklich mit aufgezählt – unter die allgemeine Definition fällt sie als fest verbundenes Element aber dennoch.
Bei wieder einem anderen Anbieter ist Schutz ebenfalls darstellbar. Es gibt innerhalb der Klausel für Opfer polizeilich angezeigter Straftaten zwar einen Ausschluss für den Diebstahl u. a. von Wärmepumpen, allerdings ist die Deckung über den Leistungsbaustein „Ergänzende Gefahren für elektrotechnische/elektronische Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes (Elektronikgefahren)“ darstellbar und vorgesehen.

Ihr seht, ganz so einfach ist das nicht. Aber nicht verzagen: Lass Dir behilflich sein.


03.05.2023
Sehr geehrte Rechtsanwälte: Mir ist bewusst, dass ich keine steuerliche Beratung geben darf. Gut gemeinte Hinweise seien jedoch bitte erlaubt.

Lohnzettel, Rechnungen und Quittungen werden aktuell zusammengekramt ... ja ja, die beliebte Steuererklärung.
In diesem Jahr gibt es sogar mehr Zeit dafür. Die Abgabefrist wurde um zwei Monate auf den 30. September 2023 verschoben. Da dies ein Samstag ist, habt Ihr de facto bis zum 2. Oktober Zeit, Eure Steuererklärung für das Jahr 2022 einzureichen. Häufig lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung auch in Fällen, in denen hierzu keine Verpflichtung besteht. Die durchschnittliche Steuererstattung liegt bei über 1.000 Euro. Dabei können auch die Kosten für viele Versicherungen steuermindernd berücksichtigt werden.
Etliche Versicherungsbeiträge könnt Ihr auch angeben. Mit diesen Tipps gelingt es, Steuern zu sparen.

Beiträge zur Basisrente künftig zu 100 Prozent abzugsfähig
Steuerpflichtige können die Kosten für die Altersvorsorge, die der Basisabsicherung dient, als Sonderausgaben absetzen. Dazu gehören beispielsweise die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für berufsständische Versorgungswerke sowie die Basisrente – auch Rürup-Rente genannt. Für 2022 sind Einzahlungen von maximal 25.638 Euro abzugsfähig. Für Ehepaare, die zusammen veranlagt sind, verdoppelt sich der Betrag. Die geleisteten Zahlungen sind in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ einzutragen. Einzahlungen in die Basisrente können dort unter Zeile 8 („Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen”) vermerkt werden.
Gut zu wissen: In der nächsten Steuererklärung gibt es eine vorteilhafte Neuerung für Sparer mit einer Basisrente. Der vollständige Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur Basis-Rente wurde um zwei Jahre auf das Jahr 2023 vorgezogen. Die Vorsorgeaufwendungen sind also ab 2023 im Rahmen der betraglichen Höchstgrenzen zu 100 Prozent als Sonderausgaben abzugsfähig.

Beiträge zur Riester-Rente absetzen
Der Staat fördert die Riester-Rente sowohl direkt über Zulagen als auch indirekt über Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug von maximal 2.100 Euro. Dieser wird aber nur gewährt, wenn er für die Steuerpflichtigen günstiger ist als die Zulagen. Ob das der Fall ist, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa der Zahl der Kinder, dem Steuersatz und der gezahlten Riester-Beiträge. Als Faustregel gilt, dass vor allem Gutverdiener und Kinderlose von zusätzlichen Steuervorteilen profitieren. Um die Berechnungsdetails müssen sich die Steuerpflichtigen nicht kümmern. Sie tragen ihre Riester-Beiträge einfach in die Anlage „AV“ ein. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Neben den Ausgaben für die Altersvorsorge berücksichtigt der Fiskus weitere Aufwendungen, die Vorsorgecharakter haben. Dazu gehören Beiträge zu einer ganzen Reihe von Policen, beispielsweise die Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Haftpflicht-, Risikoleben- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch Lebens- oder Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind begünstigt.

Die absetzbare Höchstgrenze liegt bei 1.900 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer und Beamte sowie 2.800 Euro für Selbstständige. Bei Verheirateten ergibt sich der Maximalbetrag durch Addition der jeweils zustehenden Höchstbeträge. Der Entlastungseffekt ist jedoch in der Regel gering, da die meisten mit ihren Beiträgen für die Kranken- oder Pflegeversicherung die Höchstgrenzen bereits ausschöpfen. Auch diese Beiträge gehören in die Anlage „Vorsorgeaufwand“.

Beruflich veranlasste Versicherungen
Beiträge für Versicherungen, die ausschließlich berufliche Risiken abdecken, können unbegrenzt als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dazu gehören die Berufshaftpflicht-, die Arbeitsrechtsschutz- oder eine Unfallversicherung, die nur bei Arbeitsunfällen leistet. Angestellte können solche Prämien in der Anlage „N“ eintragen.

Diese Versicherungen akzeptiert der Fiskus NICHT
Die Beiträge für reine Sachversicherungen wie eine Kfz-Kasko- oder Hausratversicherung sind steuerlich nicht absetzbar. Gleiches gilt für privat veranlasste Rechtsschutzversicherungen. Beiträge zu Lebens- oder Rentenversicherungen, die keine Riester-Produkte sind und die nach 2004 abgeschlossen wurden, sind ebenfalls nicht abzugsfähig.



16.12.2022
96 Gesetzliche Krankenkassen haben wir 2023 in Deutschland:
Beitragserhöhungen werden viele von Euch treffen.

Zum Januar 2023 steigt der Zusatzbeitrag.
Die Krankenkassen werden unterschiedlich stark erhöhen, einige wenige eventuell auch „noch“ nicht.
Du bist betroffen und erwägst einen Wechsel??? Dann kann ich Dir behilflich sein.

Bereits mehrere große und größere Krankenkassen (z.B. TK, Barmer, KKH, Knappschaft, IKK gesund plus) haben angekündigt, ihre Beiträge nicht zu erhöhen. Sogar erste Senkungen wurden bekannt gegeben (z.B. BKK-Herkules).
Die Erhöhungen dagegen werden erst seit einigen Tagen nach und nach bekannt gegeben und naturgemäß erst zu Weihnachten oder sogar gegen Ende des Jahres hin verstärkt publiziert. Unter den Kassen mit Erhöhungen sind u.a. die DAK-Gesundheit und auch die hkk.

Die vollständige Übersicht aller Erhöhungen wird mir erst ab 2. Januar zur Verfügung stehen.

Daher sollte neben dem Preisvergleich auch ein Leistungsvergleich vorgenommen werden.
Aber Achtung: um dies seriös zu gestalten, bitte erst ab 3. Januar 2023.
Auch wenn Ihr dann vielleicht erst einen Monat später wechseln könnt, so lohnt sich ein Marktüberblick immer.
Viele Krankenkassen werden Änderungen an ihren freiwilligen Mehr- und Zusatzleistungen vornehmen.

Kündigungsfrist beachten
Bitte beachtet, dass es bei Beitragserhöhungen der Gesetzlichen Krankenkasse zwar ein sogenanntes „Sonderkündigungsrecht“ gibt – das bezieht sich aber nur auf Personen, die weniger als 12 Monate Mitglied ihrer aktuellen Kasse sind und daher eigentlich noch nicht wechseln dürften.
Aber egal ob mit oder ohne Sonderkündigungsrecht: Ein Wechsel ist IMMER nur mit einer Frist von zwei vollen Monaten möglich – auch bei einer Beitragserhöhung!
Dabei kann die Kündigung NICHT mehr durch Euch selbst ausgesprochen werden, das geht nur noch im Rahmen der Antragstellung bei einer neuen Krankenkasse, welche dann für Euch kündigt. Und die hat natürlich auch eine gewisse Bearbeitungszeit.

Euer Fahrplan könnte so ausschauen:

1. Anfang Januar Marktüberblick verschaffen – gern mit meiner Unterstützung
2. einen Preis-Leistungsvergleich vornehmen (auch die bestehende Kasse kann Leistungen geändert haben!) – gern mit meiner Unterstützung
3. Antrag bei der passenden neuen Kasse stellen, die dann die bisherige Krankenkasse automatisch kündigt – gern mit meiner Unterstützung
4. Passiert das alles im Januar 2023, bist Du ab 1. April in der neuen Kasse versichert und profitierst davon.     Lass Dir behilflich sein.

Falls es jemanden interessiert, warum er als gesetzlich Versicherter so wenig Beitrag zahlt.
28,5 Milliarden EUR Steuergeld für ges. Krankenkassen

Unter anderem aufgrund des um weitere 7 Mrd. EUR erhöhten Bundeszuschusses (kpltt. Steuermittel!!!) werden diesmal massive Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen auf breiter Front vermieden. Aber genügt der (extrem hohe) Zuschuss? Nein, er genügt nicht. Aufgrund dessen werden die Kassen ihre Beiträge zusätzlich anheben.

Hier die Zuschüsse aus Steuergeldern seit 2009 in EUR:

2009 – 14,0 Mrd.
2010 – 14,0 Mrd.
2011 – 14,0 Mrd.
2012 – 14,0 Mrd.
2013 - 11,5 Mrd.
2014 - 10,5 Mrd.
2015 - 11,5 Mrd.
2016 – 14,0 Mrd.
2017 – 14,5 Mrd.
2018 – 14,4 Mrd.
2019 – 14,5 Mrd.
2020 – 14,5 Mrd.
2021 – 21,5 Mrd.
2022 – 28,5 Mrd.

Im Rahmen der "Sozialgarantie 2021", mit der die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden, leistet der Bund im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds, um einen Zuschuss für die als gesamtgesellschaftlich bezeichneten Kosten der Corona-Pandemie zu leisten. Die Höhe des Zuschusses steht in der Kritik, da die errechneten Gesamtkosten bei rund 16,6 Milliarden Euro liegen werden.
Für die verbleibenden 11,6 Milliarden Euro werde AUSSCHLIEßLICH der GKV-Beitragszahler herangezogen.

Deine Kasse hat auch erhöht? Lass uns eine zu Dir passende Kasse suchen. Lass Dir behilflich sein.

14.10.2022

Deine Gebäudeversicherung wird ab 2023 definitiv teurer, denn der Anpassungsfaktor steigt jährlich an.
Zum 01. 01. 2023 erhöht sich der Anpassungsfaktor der Wohngebäudeversicherung (WGV) um 14,73 %.
Dies hat unweigerlich eine Beitragsanpassung zur Folge.
Die Beitragsanpassung darf nicht mit einer Beitragserhöhung verwechselt werden.
Eine automatische Beitragsanpassung in der WGV findet nur über die jährliche Veränderung des Anpassungsfaktors statt. Dieser berücksichtigt zu 80 % den Baupreisindex und zu 20 % den Tariflohnindex des Baugewerbes, um den höheren Anteil von Lohnkosten bei Reparaturschäden stärker zu gewichten.
Im Gegensatz zu anderen Versicherungszweigen gibt es keine Anpassung, die sich direkt am Schadenaufkommen aller Versicherungsnehmer (VN) orientiert. Eine gestiegene Schadenhäufigkeit durch vermehrt oder heftiger auftretende Unwetter hat also auf die bedingungsgemäße Beitragsanpassung KEINEN Einfluss.
Unterschied Beitragsanpassung zu Beitragserhöhung
Da die automatische Beitragsanpassung vertraglich vereinbart ist, besteht für den VN demzufolge auch kein Sonderkündigungsrecht.
Ein Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung besteht nur dann, wenn der Versicherer über die Beitragsanpassung hinaus die Beiträge erhöht und dies z. B. mit höheren Schadensaufwendungen begründet. In diesem Fall muss der Versicherer alle bei ihm Versicherten schriftlich auf Ihr außerordentliches Kündigungsrecht hinweisen.

Du bist auf der Suche nach einem neuen Vertrag?   Lass Dir behilflich sein.


13.10.2022
Wildunfälle
Die deutschen Kfz-Versicherer haben nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft 2021 für rund 284.000 Wildunfälle mehr als 940 Mio. Euro gezahlt. Im Jahr zuvor waren es 850 Mio. Euro.

Gleich vorweg: gute Anbieter versichern Begegnungen mit Tieren ALLER ART und bestehen NICHT auf „Haarwild“ – fragt Euren Makler ;o)


Wie verhalte ich mich, wenn Wild am Straßenrand auftaucht?
Das Wild bitte nicht mit dem Fernlicht blenden. Das Blenden verwirrt die Tiere nur, sie verlieren die Orientierung und laufen manchmal instinktiv auf die Lichtquelle zu. Sinnvoller ist es, Wildtiere durch Hupen zu verscheuchen.

Sollte ich versuchen, durch Ausweichmanöver einen Unfall zu vermeiden?
Dabei muss man wissen: Ein sicheres Ausweichmanöver ist keineswegs garantiert. Das Ausweichen birgt in der Regel meist größere Gefahren als die Kollision mit einem Wildtier. Klar ist aber auch: Es kann Situationen geben, in denen das Ausweichen unumgänglich oder vielleicht zumindest die bessere Handlungsalternative ist.

Nach dem Unfall liegt ein Wildtier verletzt auf der Straße. Soll ich das Tier von der Straße schaffen – auch zur Sicherheit nachfolgender Autofahrer?
Nein!!! Wurde das Wild bei der Kollision verletzt oder getötet, sollten man es nicht berühren – unter anderem wegen möglicher Tollwutgefahr. Das sollten Autofahren dem Förster bzw. Jagdpächter überlassen.

Checkliste: Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall
-  Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
-  Die Polizei benachrichtigen.
-  Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
-  Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
-  Eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
-  Den Kfz-Versicherer (oder besser seinen Makler) anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.

Welche Versicherung übernimmt den Schaden bei einem Wildunfall?
Schäden am eigenen Auto, die durch sogenanntes Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, übernimmt die Teilkaskoversicherung. Darüber hinaus leistet die Teilkaskoversicherung bei folgenden Schäden:
•    Glasbruch
•    Fahrzeugdiebstahl/Einbruchsversuch
•    Diebstahl/Beschädigung von Zubehör
•    Hagel/Sturm
•    Überschwemmung
•    Brand

Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, bekommt den Schaden ebenfalls ersetzt. Denn die Leistungen der Teilkasko sind immer auch in einer Vollkaskoversicherung enthalten. Gut zu wissen: Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.

Fahrer, die ihr Auto lediglich mit einer Kfz-Haftpflicht versichert haben, müssen den Wildschaden aus eigener Tasche bezahlen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Sachschäden an fremden Fahrzeugen, wenn man einen Unfall verursacht hat. Gleiches gilt für Personenschäden.

Was muss ich im Hinblick auf eine zügige Regulierung des Schadens durch meine Versicherung beachten?
Nach dem Unfall sollten Autofahrer ihre Versicherung zeitnah kontaktieren. Das sollte auf jeden Fall geschehen, bevor irgendwelche Reparaturen am Auto vorgenommen werden. Für eine schnelle Schadenregulierung ist vor allem die Wildunfallbescheinigung der Polizei, des Försters oder Jagdpächters wichtig. Hilfreich sind außerdem Fotos vom Unfallort, vom angefahrenen Tier und vom Auto.

Übernimmt die Versicherung auch den Schaden, wenn ich dem Wild ausgewichen bin und dabei in den Graben gefahren bin?
Typische Antwort: Das kommt darauf an… Für die Leistung der Teilkasko ist entscheidend, ob es tatsächlich einen Wildwechsel mit Haarwild gab und der Fahrer deshalb ausgewichen ist. Dies müsste er im Zweifel gegenüber seiner Versicherung auch belegen. Streng genommen handelt es sich dabei nicht mehr um einen „Wildschaden“. Dem Versichertem steht in diesem Fall ein sogenannter erweiterter Aufwendungsersatz zu. In dieser Situation sollten Autofahrer zum Beispiel den zuständigen Jäger fragen, ob es frische Wildspuren an der Unfallstelle gibt. Eventuelle Spuren können sie natürlich auch selbst fotografisch festhalten.

Die Teilkasko übernimmt die Schäden durch Haarwild. Leistet die Versicherung auch bei Zusammenstößen mit anderen Tieren?
Bei der Frage, mit welchen Tieren Unfälle versichert sind, orientieren sich die Kfz-Versicherungen am Bundesjagdgesetz, genauer: an den Tieren, die hier unter Haarwild gelistet sind. Dazu zählen etwa Dam- und Rotwild (Hirsche, Rehe), Wildschweine, Füchse, Luchse, Wildkaninchen, Marder sowie Feld- und Schneehasen. Unfälle mit diesen Tieren werden standardmäßig von der Teilkasko ersetzt. Ein Zusammenstoß mit einem Wolf wäre demnach nicht abgedeckt.
Einige Kfz-Versicherungen haben ihren Schutz in der Teilkasko zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren Tieren ausgeweitet. Die Kfz-Teilkaskoversicherung leistet in diesem Fall zum Beispiel auch bei Schäden durch andere Wirbeltiere wie etwa Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen. Manche Versicherungen gehen noch einen Schritt weiter und weiten den Versicherungsschutz auf Tiere aller Art aus. Wenn also „Tiere aller Art“ im Versicherungsvertrag aufgenommen sind, dann wäre auch der Unfall mit dem Wolf versichert.

Interesse daran, im Schadenfall den richtigen Vertrag zu haben???  Lass Dir behilflich sein.




28.06.2022
Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten, sein Fahrrad zu versichern: (plus extra-Tip für E-Bikes, Pedelecs & Co)

1. Fahrrad über Hausratversicherung abgedeckt

Fahrräder können über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden. Standardmäßig sind Fahrräder versichert, wenn sie bei einem Einbruch z.B. aus dem Keller geklaut werden. Wenn die Hausratversicherung zusätzlich die sogenannte Fahrradklausel beinhaltet, ist das Fahrrad auch gegen Diebstahl auf der Straße versichert. Dann kommt die Versicherung für den Fahrraddiebstahl auf, wenn das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert war. Die Hausratversicherung zahlt daraufhin den Neuwert, also den Betrag des Preises bei heutiger Beschaffung.

Auch Studierende können vom Schutz der Hausratversicherung profitieren. So wie WG-Zimmer noch von der elterlichen Hausratversicherung abgedeckt werden, ist auch das Fahrrad von Studierenden darüber versichert.


2. Über eine Fahrradversicherung

Teure und hochwertige Räder sollten über eine eigenständige Fahrradversicherung abgesichert werden. Diese haben in der Regel höhere Versicherungssummen als eine Hausratversicherung, wenn das Rad geklaut wurde. Zudem leisten sie häufig auch bei Vandalismusschäden, die über eine Hausratversicherung nicht abgedeckt sind.

ABER... es gibt ja auch noch E-Bikes, Pedelecs & Co - und für diese gibt es ein besonderes Schmankerl (zu einem erstaunlich niedrigen Preis!!!)

Versicherte Sachen
•    Fahrräder mit Hilfsmotor einschließlich fest verbundener Teile sowie das verwendete Schloss
•    privat genutzte Fahrräder mit HVP von 1.499 € bis max. 7.500 €
•    Fahrräder, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht

Versicherte Gefahren/Leistungen
1.    Fahrrad und Fahrradteile (Neuwertentschädigung max. 7.500 €)
•    Diebstahl, Raub/Einbruchdiebstahl, Teilediebstahl (auch Akku)
•    Reparaturkosten infolge
o    Unfall
o    Vandalismus
o    Fall-/Sturzschäden
o    Brand/Explosion/Blitzschlag
o    Sturm/Hagel/Überschwemmung/Lawinen/Erdrutsch
o    Verschleiß (nicht an Reifen und Bremsen) bis Fahrradalter 3 Jahre
o    Bedienungsfehler/unsachgemäße Handhabung
o    Material-/Produktions-/Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
•    Beschädigung/Zerstörung von Akku und Motor durch Feuchtigkeits- und Elektronikschäden

2.    Fahrradzubehör- und Gepäck (Neuwertentschädigung bis max. 1.000 €)
•    Unfall
•    Feuer
•    Vandalismus
•    Unfall mit einem Transportmittel
•    Straftat eines Dritten, z. B.: Diebstahl oder Raub

3.    Ausschließlich im Exclusiv-Tarif ist mitversichert
•    24h-Servicehotline
•    Pannenhilfe und Abschleppdienst
•    Weiter-/Rückfahrt mit Taxi/Bahn
•    Bergung
•    Leih-/Mietfahrrad
•    Fahrrad-Rücktransport
•    Übernachtung im Notfall
•    Werkstattvermittlung

Ausschlüsse/nicht versicherbare Fahrzeuge
•    Schäden, die nicht die Funktion beeinträchtigen (Schrammen, Kratzer etc.)
•    Verschleißschäden an Reifen /Bremsen
•    Rost-/Oxidationsschäden
•    Schäden, für die ein Dritter vertraglich oder gesetzlich einzustehen hat (Hersteller, Verkäufer etc.)
•    Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten sowie unsachgemäßer Reparaturen sowie ungewöhnliche nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung/Reinigung
•    Eigen- und Umbauten
•    Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
•    Carbon-Fahrräder
•    Dirt-Bikes
•    Akkuschäden bei nicht entsprechender Ladung
•    Schäden durch und bei Downhill-Fahrten
•    vorsätzlich herbeigeführte Schäden
•    Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers


15.03.2022

Oldtimer versichern: Darauf müssen Auto-Liebhaber achten

Welche Vorteile ein H-Kennzeichen bringt, wie Oldtimer-Besitzer von günstigen Beiträgen profitieren und wie klassische Fahrzeuge richtig versichert werden: Hier sind die Antworten.

VW Golf III, Audi 80 (B4) oder ein Mercedes 190 haben eines gemeinsam. Diese Modelle sind jetzt über 30 und damit: Oldtimer. Da momentan viele häufig verkaufte Mittelklassewagen ins Oldtimer-Alter kommen, sprechen Liebhaber automobiler Raritäten bereits von einer Oldtimer-Inflation. Fakt ist: Seit Einführung des Historien-Kennzeichens 1997 hat sich die Zahl der offiziell als Oldtimer registrierten Fahrzeuge von knapp 170.000 auf 660.000 im Jahr 2021 fast vervierfacht. Allein zwischen 2020 und 2021 kamen 66.000 "neue" Oldtimer hinzu. Ein Ende des Trends ist nicht in Sicht - im Gegenteil. Aktuell können Modelle das historische Kennzeichen bekommen, die Anfang der 1990er-Jahre produziert wurden. Damals wurden besonders langlebige Autos produziert, die hochwertig verarbeitet sind und durch eine Vollverzinkung deutlich weniger rosten als ihre Vorgänger. Die Zahl der Oldtimer auf deutschen Straßen dürfte also auch 2022 wieder kräftig wachsen.

Welche Autos können ein H-Kennzeichen bekommen?

Das H-Kennzeichen gibt es seit 1997. Es wurde eingeführt, um kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut zu schützen. Voraussetzung für ein H-Kennzeichen sind:

             Das Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre alt.

             Es ist seit der Auslieferung größtenteils unverändert und in originalem Zustand.

             Es ist gut gepflegt und erhalten.

Welche Vorteile hat ein H-Kennzeichen?

Oldtimer werden steuerlich bevorzugt. Für sie gilt ein einheitlicher Steuer-Tarif von 191,73 Euro pro Jahr - unabhängig von Fahrzeugtyp, Hubraum oder Schadstoffausstoß. Historische Motorräder zahlen 46,02 Euro Steuern jährlich. Autos mit H-Kennzeichen dürfen ohne Katalysator unterwegs sein und können auch ohne Plakette in Umweltzonen fahren.

Wer kann eine Oldtimer-Versicherung abschließen?

Versicherungen weichen hier von der allgemeinen Definition eines Oldtimers ab. Voraussetzung für den Abschluss einer Oldtimer-Versicherung ist bei den meisten Versicherungen, dass der Wagen mindestens 25 Jahre alt ist, teilweise reichen auch 20 Jahre aus. Diese etwas jüngeren Modelle werden auch als Youngtimer bezeichnet. Heißt: Die offizielle Zulassung als Oldtimer – verbunden mit dem Historien-Kennzeichen – ist keine Bedingung für den Abschluss einer Oldtimer-Versicherung.

Youngtimer, die noch keine 30 Jahre alt sind, können ebenfalls von einer Oldtimer-Versicherung profitieren. Eine Oldtimer-Versicherung ist für die Youngtimer dann sinnvoll, wenn der Wert des Youngtimers den Preis für baugleiche, aber abgenutzte Modelle deutlich übersteigt.

Übrigens: Nicht nur Autos können als Oldtimer versichert werden. Auch Wohnmobile, Krafträder oder sogar Nutzfahrzeuge wie Traktoren lassen sich so versichern.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Oldtimer-Versicherung?

Entscheidender als das exakte Alter ist für die Oldtimer-Versicherung, dass das Fahrzeug in einem originalgetreuen und guten Zustand ist. Ausnahmen gelten etwa für Sammlerfahrzeuge oder seltene Karossen. Die Fahrzeuge dürfen ausschließlich privat genutzt werden, jedoch nicht als Alltagsauto. Darüber hinaus gelten in der Oldtimer-Versicherung oft weitere Einschränkungen, etwa zum Alter der Fahrer sowie der jährlichen Fahrleistung, die eine vorab definierte Grenze nicht überschreiten sollte.

Was ist der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer bis zur vereinbarten Versicherungssumme, die meist mehrere Millionen Euro beträgt. Diese Police ist gesetzliche Pflicht: Jedes Fahrzeug, das sich auf öffentliche Straßen begibt, braucht eine solche Versicherung.

Wer sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens am eigenen Fahrzeug schützen möchte, braucht eine Kaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung übernimmt beispielsweise Kosten für geklaute Radios oder Navigationsgeräte, Sturm- und Hagelschäden oder nach einem Autodiebstahl. In der Vollkaskoversicherung sind immer alle Leistungen der Teilkasko enthalten – sie geht aber noch darüber hinaus. Zusätzlich sind über die Vollkasko Schäden am eigenen Auto versichert, etwa nach einem selbst verursachten Unfall und bei Vandalismus.

Welche Versicherung brauchen Oldtimer unbedingt?

Auch für Oldtimer gilt: Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen sie nicht auf die Straße. Die Haftpflichtprämien für die historischen Fahrzeuge sind in der Regel günstiger. Die Versicherungen berechnen die Beiträge dafür meist pauschal – abhängig vom Alter des Fahrzeugs. Dabei gilt: Je älter das Auto, desto niedriger ist der Beitrag. Einige Versicherer unterscheiden darüber hinaus nach der Leistung des Fahrzeugs.

Wie sieht es mit Teil- und Vollkasko-Versicherung aus?

Darum geht es den meisten Oldtimer-Besitzern: dass der eigene Wagen gegen Schäden versichert ist. Dafür brauchen sie einen Teil- oder Vollkasko-Schutz für ihren Oldtimer. Mit der Vollkasko ist der Oldtimer auch bei einem selbstverschuldeten Unfall versichert. Bei einer Oldtimer-Versicherung erstreckt sich der Deckungsumfang auf den Markt- oder Wiederbeschaffungswert. Auch die Beiträge der Kaskoversicherung orientieren sich daran. Bei den Prämien handelt es sich um häufig um Festbeträge. Ein Schadenfreiheitsrabatt kommt nicht zum Tragen. Im Schadensfall werden Versicherte also nicht in der SF-Klasse hochgestuft.

Um die Kaskobeiträge ermitteln zu können, verlangen die Versicherer meist ein Oldtimer-Gutachten (mehr dazu siehe unten). Es ist in jeder Hinsicht eine gute Idee, wenn Oldtimer-Fahrer den Wert ihres Fahrzeugs ermitteln lassen. Andernfalls könne es dem Versicherten im Schadenfall schwerfallen, den Wert seines Fahrzeugs zu belegen. War es nun ein wertvoller Oldtimer oder ein verschlissenes Altfahrzeug?

Worin unterscheidet sich eine Oldtimer-Versicherung von normalen Policen?

Die Beiträge werden bei Oldtimer-Versicherungen pauschal bestimmt. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung werden sie in der Regel anhand des Fahrzeugalters ermittelt, mitunter ist zusätzlich die Leistung entscheidend. Die Beiträge für den Kaskoschutz hängen vom Markt- oder Wiederherstellungswert ab. Im Unterschied zur klassischen Kfz-Versicherung spielen in Oldtimer-Tarifen Typ- und Regionalklassen oder Schadenfreiheitsrabatte keine Rolle.

Die meist zugelassenen Oldtimer auf deutschen Straßen

1.            VW Käfer

2.            Mercedes-Benz W123

3.            Mercedes-Benz R107

4.            Porsche 911

5.            Mercedes-Benz W124

Quelle: Verband der Automobilindustrie (VDA) und BBE Automotive GmbH auf Grundlage von Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), 2020

Was ist bei Wertveränderungen zu beachten?

Oldtimer-Fahrer sollten den Wert ihres Oldtimers regelmäßig überprüfen und mögliche Veränderungen ihrer Kfz-Versicherung melden. Damit vermeiden sie, dass der Versicherungsschutz im Schadenfall nicht ausreicht.

Bei weniger wertvollen Fahrzeugen sind die Kfz-Versicherungen mit einer Selbstbewertung zufrieden. Besitzer können dafür die Entwicklung an den Preisbörsen verfolgen und Wertsteigerungen dem Kfz-Versicherer melden. Auch aktuelle Fotos ihres Oldtimers sind äußerst hilfreich, um das Fahrzeug richtig zu versichern. Bei kostbaren Modellen ist jedoch ein aktuelles Gutachten von Profis zwingend notwendig.

Bei teuren Modellen ist hingegen ein Kurzgutachten erforderlich, das rund 100 bis 200 Euro kostet. Entscheidend ist nicht nur die allgemeine Marktentwicklung. Auch aufwändige Reparaturen können sich wertsteigernd auswirken. Ein vollständiges Wertgutachten kostet Oldtimer-Fahrer im Schnitt etwa 300 bis 500 Euro.

Dürfen Oldtimer mit Saisonkennzeichen fahren?

Das H-Kennzeichen für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, lässt sich seit wenigen Jahren mit einem Saison-Kennzeichen kombinieren. Für Oldtimer muss damit nicht mehr die volle Kfz-Steuer bezahlt werden. Wer seinen Oldtimer nur eine bestimmte Zeit im Jahr nutzen möchte, spart damit Steuern. Der Grund: Bei einem H-Kennzeichen mit Saisonzulassung wird die Kfz-Steuer nur noch für die angemeldeten Monate erhoben.

Welche Auswirkungen hat das Saisonkennzeichen auf den Versicherungsbeitrag?

Sparen können die Liebhaber historischer Fahrzeuge meist auch bei der Kfz-Versicherung, wenn sie ihren Oldtimer nur saisonal anmelden. Sie zahlen in der Regel nur für die Zeit, in der das Auto auf die Straße darf. Legen sie den Wagen über den Winter still, fällt die Prämie für die Oldtimer-Versicherung geringer aus.

Versichert sind die Autos dennoch meist auch in der zulassungsfreien Zeit. Oldtimerfreunde profitieren oft von der sogenannten Ruheversicherung: Haben sie ihr Fahrzeug ordnungsgemäß untergebracht, bleibt der Schutz der Haftpflicht- und der Teilkaskoversicherung bestehen. Schäden aufgrund von Diebstahl, Feuer, Marderbissen oder Hagel und Sturm sind von der Versicherung weiterhin abgedeckt.

           Lass Dir behilflich sein.



24.09.2021

Lasst Euch nichts entgehen.
Heute möchte ich eine sehr wichtige Info weitergeben.
Diese gilt es insbesondere zu beachten, da sie sich künftig gravierend auf die Preisentwicklung bei Berufs-, und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung sowie auch auf die Altersvorsorge auswirkt.

Das Bundesministerium für Finanzen hat festgelegt, (wobei es die Empfehlungen der Finanzaufsicht BaFin berücksichtigt) dass der vorgegebene Höchstzinssatz von aktuell 0,9 % ab dem 01.01.2022 von Versicherungsunternehmen nicht überschritten werden darf.
Im folgenden Link sind kurz und übersichtlich einige Beispiele erwähnt, welche Auswirkungen es haben wird. Ganz unten auch weiterführende Infos zu den aufkommenden Fragen.

Hier findet Ihr übersichtliche Beispiele.

Ich darf an dieser Stelle auch darauf aufmerksam machen, dass auch die Kinder/Enkel dabei nicht unberücksichtigt bleiben sollten! Dabei geht es um großes Einsparpotenzial.
Nicht jedem ist bekannt, dass es vollwertige Berufsunfähigkeits-Versicherungen bereits für Kinder gibt. Je nach Anbieter für das Alter ab 15 oder gar schon ab 10 Jahren.
Diese noch in 2021 abzuschließen, bedeutet eine Einsparung von tausenden EUR - oder eben tausende EUR Mehrertrag - je nach Produktwunsch.

Es ist also mehr als empfehlenswert, sich über einen Abschluss noch in diesem Jahr Gedanken zu machen. Ich berate sehr gern dazu.

P.S.: Wenn Euch Familienmitglieder, Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen etc. am Herzen liegen, dann gebt die Mail bitte weiter. Sie werden dankbar sein.

            Lass Dir behilflich sein.


05.05.2021

Fünf große Irrtümer...
Obwohl sie extrem wichtig ist, wird die Absicherung der eigenen Arbeitskraft oft nicht ernst genommen. Hier die meisten Irrtümer:

Nr 1: Der Staat fängt mich auf, wenn ich berufsunfähig werde
Vergesst es... Berufstätige haben in den ersten fünf Beitragsjahren keinerlei Anspruch auf Hilfe vom Staat. Selbst wer sie später bekommen sollte, kann davon nicht leben. Bist Du nach dem 1. Januar 1961 geboren, bekommst Du (wenn überhaupt!!!) nur Erwerbsunfähigkeitsrente.

Nr 2: berufsunfähig und erwerbsunfähig ist doch das Gleiche
Auch falsch... Als berufsunfähig gilt jemand, der dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, zu mindestens 50 Prozent seinen Beruf beziehungsweise seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuüben. Erwerbsunfähig ist, wer – egal, in welchem Job – nur noch höchstens drei Stunden pro Tag arbeiten kann.

Nr 3: Das Thema betrifft doch nur körperlich Tätige
Definitiv NEIN... Es führen inzwischen vor allem nervliche Krankheiten wie Burnout oder Depressionen zur Berufsunfähigkeit. Erst danach folgen Ursachen wie Rückenerkrankungen, Krebs oder Herz-Kreislauf-Probleme. Ein Bürojob schützt vor Berufsunfähigkeit also nicht.

Nr 4: Der monatliche Beitrag für eine BU ist sehr hoch
Trifft nicht immer zu... Das hat jeder selbst in der Hand. Je früher desto besser. Lasst mich für Euch rechnen.

Nr 5: Wenn ich wegen Vorerkrankungen keine BU bekomme, kann ich mich gar nicht absichern
Wer sagt das... Es gibt inzwischen Alternativen zur BU,



05.05.2021

Starkregen: Ist Ihr Haus richtig versichert?
Viele Hausbesitzer sind auf Unwetter nicht vorbereitet, Millionen von Häusern nicht gegen Elementarschäden versichert. Welche Versicherung zahlt, wenn Starkregen und Überschwemmungen Gebäude, Hausrat oder Auto beschädigen?
Überschwemmungen durch plötzlichen Starkregen häufen sich. Regelmäßig überfluten Regionen, die bislang verschont geblieben sind. Der Regen dringt in Häuser und Keller ein. Auch Orte abseits von großen Flüssen können davon betroffen sein.
Starkregen: Existenzbedrohendes Risiko
55 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland sind nicht gegen Starkregen und Überschwemmung versichert. Vor allem in älteren Wohngebäudeversicherungen ist der Schutz vor Naturgefahren häufig nicht integriert - für viele Hausbesitzer ein unerkanntes Risiko. Denn: Bei extremen Naturereignissen kann diese Lücke im Versicherungsschutz existenzbedrohend sein.

Hausbesitzer sollten deshalb ihre Wohngebäudeversicherung auf den Naturgefahrenschutz hin überprüfen, um mögliche Schäden nicht aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen. Ein Gespräch mit seiner Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung ist hier sinnvoll: Einfach nachfragen, wie sich der zusätzliche Schutz vor extremen Wettereignissen im bestehenden Vertrag ergänzen lässt.

Keller unter Wasser: Das gilt für den Versicherungsschutz
Betroffene Hausbesitzer bekommen die entstandenen Schäden durch extreme Wetterereignisse ersetzt, wenn sie zuvor eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Nur diese Police greift bei Schäden durch Starkregen oder Überschwemmung. Die Elementarschadenversicherung müssen Hausbesitzer und Mieter als erweiterten Naturgefahrenschutz zur Wohngebäudeversicherung abschließen, um gegen Elementarschäden versichert zu sein.

Wer eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz abschließt, hat nach einem Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung oder Rückstau Anspruch auf folgende Leistungen:
• Die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z.B. Garage oder Schuppen).
• Die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes.
• Den eventuellen Abriss des Gebäudes.
• Die Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses.

Die Wohngebäudeversicherung mit Naturgefahrenschutz kann auch die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle übernehmen, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein

Wenn der Hausrat nass wird
Unwetterschäden am Inventar eines Hauses sind über die Hausratversicherung geschützt – sofern die Hausratversicherung über den Elementarversicherungsschutz verfügt. So wie bei der Wohngebäude- kann auch die Hausratversicherung um den Naturgefahrenschutz erweitert werden.

Die Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar; die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar; oder eine Wertminderung bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.


Auto unter Wasser: Diese Versicherung leistet
Autofahrer, deren Wagen bei einer Überschwemmung beschädigt wurde, sind durch die Teilkaskoversicherung geschützt. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, bekommt diese Schäden ebenfalls ersetzt. Kaskoversicherungen leisten auch bei Schäden durch andere Gefahren bei extremem Wetter wie zum Beispiel Hagel oder Sturm.

Gut zu wissen: Was sind Elementarschäden?
Zu den Elementarschäden gehören:

• Starkregen / Überschwemmung / Rückstau
• Hochwasser
• Schneedruck
• Lawine / Erdrutsch
• Erdsenkung / -beben
• Vulkanausbruch

Rechtzeitig um Naturgefahrenschutz kümmern

Wenn der Keller bereits unter Wasser steht, ist es zu spät - viel zu spät. Es ist deshalb sinnvoll, wenn sich Hausbesitzer rechtzeitig um den Naturgefahrenschutz kümmern. Der Grund: Es gibt Wartezeiten. In der Regel müssen Versicherungskunden einige Wochen warten, bis sie ihre neue Versicherung in Anspruch nehmen können. Solche Wartezeiten bei Versicherungen sind üblich, auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Rechtsschutzversicherung beispielsweise.

Der Grund dafür ist einfach: Es geht darum, Missbrauch durch Einzelne zu unterbinden. Durch die Wartezeit wird verhindert, dass nicht jeder erst dann eine Versicherung abschließt, wenn der Schaden schon passiert ist. So würde keine Versicherungsgemeinschaft funktionieren.

3 Tipps, was direkt nach einem Schaden zu tun ist
1. Informieren Sie Ihren Versicherer.
2. Halten Sie Schäden gering.
3. Fotografieren Sie die Schäden.

Elementarschäden 2020: Rund zwei Milliarden Euro

Künftig sollten Hausbesitzer auch nicht mehr auf staatliche Hilfe hoffen. Das haben die Ministerpräsidenten der Länder bereits im Juni 2017 klargestellt. Bund und Länder wollen insbesondere dann nicht mehr einspringen, wenn sich Hausbesitzer hätten versichern können. Für Hausbesitzer und Mieter ist es deshalb sinnvoll, sich aktiv um eine Versicherung gegen Naturgewalten zu kümmern.

Ins Überlegen gekommen??? Lassen Sie sich behilflich sein.



20.04.2021

Covid-19 ist für Versicherer eine Erkrankung wie jede andere.
Damit ist sie auch von einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt.
Sowohl beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch bei der Leistungsprüfung gelten für Kunden mit einer Corona-Infektion die ganz normalen Regeln.
Wird ein Versicherter berufsunfähig, das heißt er kann seinen Beruf nur noch zu höchstens 50 Prozent ausüben, erhält er die vereinbarte Leistung.
Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn eine Corona-Erkrankung die Ursache für die Berufsunfähigkeit ist.

Normale Regeln.
Auch bei der so genannten Gesundheitsprüfung gibt es für Covid-19 keine Sonderregel:
Branchenweit ist es üblich, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann, sofern eine vorangegangene Krankheit vollständig ausgeheilt ist und sich auch aus der Behandlung der Krankheit keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit ergeben haben.

Bestehen nach einer Corona-Erkrankung weiterhin gesundheitliche Einschränkungen, beispielsweise eine dauerhafte Lungenschädigung, prüfen Versicherer, ob deswegen eine erhöhte Versicherungsprämie (Risikozuschlag) notwendig ist oder auch der Versicherungsschutz eingeschränkt werden muss.

Eine Impfung spielt bei der Gesundheitsprüfung in der Regel keine Rolle – egal ob es sich um eine Tetanusimpfung, eine Grippeschutzimpfung oder eben eine Impfung gegen Coronaviren handelt.

Du hast noch gar keine BU-Versicherung??? Dann bitte große Sorgfalt bei der Auswahl!  Lass Dir behilflich sein.



13.04.2021

Für das schönstes Lächeln, wenn man groß ist: Wussten Sie, dass es bei der Kostenübernahme für Zahnspangen große Hürden gibt?
Erst ab einer erheblichen Fehlstellung oder Beeinträchtigung bieten die gesetzlichen Krankenkassen finanzielle Unterstützung. Was also tun?

Neue Optionen für die Kostenübernahme von Zahnspangen für Kinder & Jugendliche gibt es durch Zahnzusatzversicherungen. Versorgungslücken können so nahezu vollständig geschlossen werden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Wahl der richtigen Zahnzusatzversorgung. Damit Ihrem Lachen auch zukünftig nichts im Wege steht.

08.03.2021

Wie Ihr wisst, vermittle ich auch Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Unternehmervollmachten… rechtlich sicher.
Die Hoffnung, dass im Notfall die Vertretung automatisch durch Ehepartner oder nahe Angehörige erfolgen darf, ist leider ein großer Irrglaube. Ohne private, rechtliche Vorsorge ist nichts geklärt.

Nun gibt es Neuigkeiten/Änderungen, welche allerdings keinen Ersatz für rechtlich sichere Dokumente darstellen. Aufgrund dessen möchte ich Euch die Änderungen nicht vorenthalten:

Mit dem Beschluss der Bundesnotarkammer vom 05.03.2021 werden Ehegatten untereinander automatisch und befristet zu Vertretern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge bestimmt, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht selbst besorgen kann.
Dies beinhaltet auch die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.

Alle nicht mit der Gesundheit in Zusammenhang stehenden Handlungen, beispielsweise Vermögens- und Versicherungsangelegenheiten werden nicht von dieser Regelung erfasst.
Ausgeschlossen sind zudem beispielsweise auch die weit verbreiteten wechselseitigen Bevollmächtigungen zwischen Kindern und deren Eltern sowie zwischen verwitweten oder alleinstehenden Personen mit sonstigen Angehörigen.

Fazit: So hilfreich diese Neuregelung im Einzelfall sein kann, ein Ersatz für rechtlich sichere Vorsorgedokumente ist sie nicht.
Nächste Informationen folgen, sobald mir weitere Details bekannt werden.
 
Wen dieses Thema nicht kalt lässt, der hat auch hier die Möglichkeit, sich näher damit zu befassen.


27.02.2021

Absicherung nach Corona-Erkrankung???
Die Corona-Krise in Deutschland hält an. Wie werden Versicherer mit BU- oder anderen Anträgen umgehen, welche mit Gesundheitsfragen verbunden sind, aber die Kunden zuvor an COVID-19 erkrankt waren?
Einige Anbieter teilten dazu mit, dass die Anträge grundsätzlich angenommen werden können, sofern die Erkrankung vollständig ausgeheilt ist.
Ggf. „ziehe man fallabhängig in Betracht, bei einem mit Covid-19 infizierten Antragsteller einen bis zu drei Monate nach der Genesung mit der Policierung zu warten.“
Auch über Risikozuschläge denkt der eine oder andere Versicherer in den Fällen nach, wo die Erkrankung noch nicht vollständig ausgeheilt ist oder der Kunde sich noch in Behandlung befindet.

Fazit:
Wer noch keine Absicherung gegen bspw. den Verlust seiner Arbeitskraft und somit das volle Risiko des Einnahmeverlustes trägt, sollte sich zeitnah mit dem Thema befassen. Man weiß ja nie…
Bei der Auswahl des Anbieters sollte man jemanden hinzuziehen, der sich damit auskennt. Gern bin ich dabei behilflich.

Wichtiger Hinweis:
Kinder ab 10 Jahre können (und sollten) bereits mit einem vollwertigen BU-Schutz ausgestattet werden. Was, wenn es später aus gesundheitlichen Gründen unmöglich wird?


17.02.2021

Versicherungskennzeichen 2021: Mofa- und Mopedfahrer müssen jetzt Schilder wechseln
Ab dem 1. März werden die schwarzen Versicherungskennzeichen ungültig. Besitzer von Kleinkrafträdern wie etwa Mopeds und Rollern müssen ihre Schilder wechseln.
Für welche Fahrzeuge gilt das neue Versicherungskennzeichen?

Die schwarzen Versicherungskennzeichen werden ab dem 1. März ungültig. Diese Fahrzeuge dürfen dann nur noch mit blauem Kennzeichen unterwegs sein:

• Kleinkrafträder wie Roller, Mofas und Mopeds mit max. 50 Kubikzentimeter Hubraum und Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
• Elektrofahrräder ("E-Bikes") mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h
• Quads und Trikes mit Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und max. 50 Kubikzentimeter Hubraum
• E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
• Motorisierte Krankenfahrstühle
• Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Neu ab 2021: Klebefolie statt Blechkennzeichen
Mit dem Schilderwechsel am 1. März 2021 starten das Bundesverkehrsministerium und einzelne Kfz-Versicherer ein Pilotprojekt, bei dem sich Mofa- und Mopedfahrer gegen die herkömmlichen Kennzeichen aus Aluminium- oder Stahlblech und für eine Klebefolie entscheiden können. Bei den neuen Folienkennzeichen wird eine Trägerplatte aus Kunststoff mehrere Jahre verwendet, nur die oberste dünne Plastikschicht wird gewechselt. Zudem haben die Folien ein Hologramm und sind damit fälschungssicher.
Langfristig soll nach einem positiven Abschluss des Pilotprojekts die Klebefolie die bisherigen Schilder ersetzen; für E-Scooter und andere Elektro-Kleinstfahrzeuge gibt es schon seit ihrer Zulassung 2019 ausschließlich Folienkennzeichen.

Gut zu wissen: Das gilt für die Versicherung von E-Scootern und Segways

Fahrzeuge wie E-Scooter oder Segways, sogenannte Elektro-Kleinstfahrzeuge, bekommen kein Versicherungskennzeichen aus Blech, sondern eine kleinere, selbstklebende Versicherungsplakette. Auch diese ist immer von 1. März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig und hat dieselbe Farbe wie die Mofa-Kennzeichen.

Wo bekomme ich neue Versicherungskennzeichen für mein Fahrzeug?

Na bei mir. juergen@moeschter.de oder 0170.8218321

Warum ist ein aktuelles Versicherungskennzeichen so wichtig?
Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs ist und mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der geschädigten Person. Diese können im Ernstfall mehrere Millionen Euro betragen. Der Versicherungsschutz besteht nur mit einem gültigen Kennzeichen, das immer von März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig ist

Wie muss ich mein Mofa/Moped/Roller versichern?

Hier gilt: die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist ein Muss, eine Teilkaskoversicherung sinnvoll. Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt werden.
Wer sehr an seinem Fahrzeug hängt, sollte eine Teilkaskoversicherung in Betracht ziehen. Diese Versicherung leistet unter anderem bei Wildschäden, Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl. Gerade letzteres kommt leider häufiger vor als gedacht: Statistisch gesehen werden von 1.000 Kleinkrafträdern 7,7 geklaut. Zum Vergleich: Bei Autos sind es lediglich 0,4.
Anders als andere Fahrzeuge müssen Mofas und Mopeds für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen reichen. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün.
Für Zweiräder mit mehr als 50 cm³ Hubraum reicht das Versicherungskennzeichen nicht aus. Sie benötigen ein amtliches Kennzeichen und eine Mopedversicherung. Zudem müssen die Halter Kfz-Steuern bezahlen und ihr Fahrzeug regelmäßig dem TÜV vorzeigen.

Was passiert, wenn ich mein Mofa/Moped tune?

Wer sein Mofa, Moped oder Roller frisiert, dem drohen unangenehme Konsequenzen. Neben Punkten in Flensburg, Bußgeldern und - je nach Konstellation - Geldstrafen für das Fahren ohne Führerschein kann es nach einem Unfall teuer werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird zwar die Schäden des Gegners zunächst übernehmen. Dafür wird sie jedoch den Mofa-Tuner mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.     Lassen Sie sich behilflich sein.
(Quelle: Die Versicherer _ 16.02.2021)




27.01.2021

Homeoffice  - beim Versicherungsschutz gelten ganz eigene Regeln.
Aktuell ist der Schutz für Arbeitnehmer im Homeoffice recht lückenhaft. Die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet aktuell streng zwischen privaten und beruflichen Tätigkeiten. Das ist konsequent – birgt aber in der Praxis immer wieder Unsicherheiten.

Wie bin ich beim Arbeiten gesetzlich unfallversichert?

Prinzipiell gilt: Während der Ausübung ihres Berufs und auf dem Weg zu und von der Arbeit sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Das gilt unter anderem auch für Schüler, Studenten und Ehrenamtliche während ihrer Tätigkeit. Für Unfälle, die nicht in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit stehen, leistet die gesetzliche Unfallversicherung hingegen nicht.
Im Homeoffice verschmelzen Berufliches und Privates
Doch was genau gehört zur Arbeit und was nicht? Mit dieser Frage müssen sich regelmäßig Gerichte auseinandersetzen. Das Homeoffice spitzt diese Frage zu: Allein durch die räumliche Situation verschmelzen hier der berufliche und private Bereich noch stärker als etwa auf dem Arbeitsweg. Die Rechtsprechung versucht, Berufliches und Privates nach Unfällen im Homeoffice fein säuberlich aufzudröseln – mit Folgen für den Versicherungsschutz:
Beispiel-Urteil 1: Sturz beim Wasserholen
Wer sich im Homeoffice etwas zu essen oder zu trinken holt und dabei stürzt, ist nicht versichert. Ein Arbeitnehmer war im Homeoffice in seiner Dachgeschosswohnung zum Wasser holen die Treppe hinuntergestiegen und schwer gestürzt. Das Bundessozialgericht hat 2016 entschieden, dass dieser Sturz nicht gesetzlich unfallversichert ist. „Wenn bei einer häuslichen Arbeitsstätte (Home-Office) ein Weg innerhalb des Wohngebäudes zurückgelegt wird, um einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit (hier: Trinken) nachzugehen“, so das Urteil, bestehe kein Versicherungsschutz. Laut Bundessozialgericht könne man den Arbeitgeber nicht für die Risiken in der privaten Wohnung des Arbeitnehmers verantwortlich machen. (Bundessozialgericht, Aktenzeichen B 2 U 5/15 R)
Beispiel-Urteil 2: Sturz beim Wasserlassen
Im Büro ist der Weg zur Toilette gesetzlich unfallversichert. Im Homeoffice gilt diese Regel nicht. So sieht es jedenfalls das Sozialgericht München. Ein Arbeitnehmer war auf dem Rückweg vom heimischen WC gestürzt und wollte den Sturz als Arbeitsunfall geltend machen. (Aktenzeichen: S 40 U 227/18).
Beispiel-Urteil 3: Sturz auf dem Weg zur Kita
Wer sein Kind auf dem Weg zur Arbeit in einer Kita absetzt, ist gesetzlich unfallversichert. Diese Regelung besteht seit 1971. Wer dagegen auf dem Weg von der Kita zum Heimarbeitsplatz stürzt, ist es laut Bundessozialgericht nicht.

Eine Mutter stürzte mit dem Fahrrad auf Blitzeis und brach sich den Ellenbogen. Sie war auf dem Rückweg von der Kita zu ihrem Heimarbeitsplatz. Ihre Krankenkasse wollte die Behandlungskosten (19.000 €) vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zurückholen – vergeblich. Sowohl das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen als auch das Bundessozialgericht sahen darin keinen Arbeitsunfall (Aktenzeichen: B 2 U 19/18 R).

Zusammengefasst: Wer im Homeoffice etwas tut, was nicht in direktem Zusammenhang zu seiner Arbeit steht, ist nicht gesetzlich unfallversichert.

Immer geschützt mit der privaten Unfallversicherung
Wer einen Rundumschutz möchte, sollte über eine private Unfallversicherung nachdenken. Egal, ob bei der Arbeit oder in der Freizeit: Die private Unfallversicherung schützt vor Unfällen rund um die Uhr. Hat ein Unfall bleibende Folgen, zahlt die Unfallversicherung einen Einmalbetrag und – bei besonders schweren Folgen – eine lebenslange Unfallrente. Einige Unfallversicherer bieten zusätzlich Rehabilitationsleistungen. Aber auch, wenn der Unfall keine bleibenden Folgen hat, hilft die private Unfallversicherung zum Beispiel mit

•    Kostenerstattung für unfallbedingte kosmetische Operationen
•    Erstattung von Bergungskosten, etwa bei Unfällen im Urlaub
•    Tagegeld und Krankenhaustagegeld
•    Todesfallleistung für Hinterbliebene
•    Hilfeleistungen zu Hause (z. B. Pflege-, Menü- und Reinigungsservice).

Auch bei den privaten Unfalltarifen gibt es etliche Unterschiede in den Leistungen! Lassen Sie sich behilflich sein.


11.01.2021
Diese Versicherungen zahlen bei Impfschäden   (aus "dasinvestment.com" vom 08.01.2021)

Die ersten Corona-Impfungen haben nun auch in Deutschland begonnen. Doch was passiert, wenn man durch die Impfung bleibende Schäden erleidet? Welche Versicherungen für Impfschäden aufkommen und welche nicht, erklärt Bianca Boss, Verbraucherschützerin beim Bund der Versicherten (BdV).
Die ersten Impfungen gegen das SARS-CoV-2-Virus haben nun auch in Deutschland begonnen. Die Bereitschaft zur Impfung ist groß. Doch bei manchen bleibt dennoch ein mulmiges Gefühl wegen möglicher Nebenwirkungen. Impfreaktionen lassen sich für keine Impfung gänzlich ausschließen. Ebenso wenig wie Impfschäden. Doch in puncto Versicherungsschutz gibt es einiges zu beachten. SARS-CoV-2 ist in vielen Versicherungstarifen kein Bestandteil, daher lohnt ein Blick ins Kleingedruckte.

Für die Krankheits- und Behandlungskosten, die bei einem Impfschaden anfallen, sowie gegebenenfalls Geldleistungen für den Fall des Verdienstausfalls kommt die Krankenkasse oder die private Krankenversicherung der betroffenen Person auf.
BU und Risiko-LV leisten auch bei Impfschäden
Verursacht die Impfung einen bleibenden Schaden, der zu einer Invalidität oder Berufsunfähigkeit führt, werden Betroffene spätestens dann über einen Versicherungsschutz nachdenken. Gut beraten war, wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat. Diese leistet mit einer Rente für den Fall, dass man aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent ausführen kann.

Eine Arbeitskraftabsicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen, die Berufstätige möglichst früh abschließen sollten, wenn sie noch jung und gesund sind. Vorerkrankungen können später beim Abschluss zu einer höheren Prämie oder Leistungsausschlüssen führen. Inwieweit sich Vorerkrankungen aufgrund eines Impfschadens auf den Erfolg eines Abschlusses auswirken können, sollten Verbraucher vorab unabhängig klären.

Eine Risikolebensversicherung sichert Angehörige mit einer vertraglich vereinbarten Geldsumme für den Fall ab, dass die versicherte Person stirbt. Sie greift auch im Fall eines Todes aufgrund eines Impfschadens.

Grundsätzlich sieht das Infektionsschutzgesetz (§ 60 IfSG) für alle, die nach einer von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde empfohlenen Schutzimpfung eine Schädigung erleiden, einen Ausgleich für gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen vor. Eine Schädigung liegt dann vor, wenn sie „über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion“ hinausgeht. Welche Schutzimpfungen jeweils empfohlen werden, legen die einzelnen Landesgesundheitsbehörden fest.

22.12.2020

Ja, es war zu erwarten.
Ja, die Kassen erhöhen Eure Beiträge.
Ja, das geht wieder mächtig zu Euren Lasten.
Ja, der Jürgen vermittelt auch Gesetzliche Kassen.
Ja, ein Wechsel der Kasse ist mit meiner Unterstützung überhaupt kein Problem.

Ein Vergleich lohnt sich da durchaus… denn unterscheiden können sich diese in vielen Bereichen. Z.B.:
- Beitragssätze
- Wahltarife, z.B. für Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Bonus- und Vorteilsprogramme, bei denen mehrere hundert Euro pro Versichertem und Jahr ausgezahlt werden können
- Individuelle Gesundheitsförderung wie z.B. TaiChi, QiGong, Yoga, etc.
- Naturheilverfahren wie z.B. Homöopathie oder Osteopathie
- Zusatzleistungen über das gesetzliche Maß hinaus, z.B. für Haushaltshilfen oder häusliche Krankenpflege
- Auslandsreisen wie z.B. ein Auslandsnotfallservice
- Zahnbereich wie z.B. kostenlose Professionelle Zahnreinigung
- Verbesserte Versorgungsformen bei schweren Krankheiten wie z.B. Krebs, Rückenleiden, Migräne, Depression, Demenz und vielem mehr

Verärgert und an einem eventuellem Wechsel interessiert? Lassen Sie sich behilflich sein.


15.12.2020
6 Dinge, welche sich für Versicherte in 2021 ändern

Die gesetzliche Krankenversicherung
Die momentanen Prozentsätze bewegen sich im Bereich von 14,6 % bis 17,3 % (umfassende Beratung zur Auswahl auch bei mir!)
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Zusatzbeiträge in 2021. Diese Zusatzbeiträge werden von vielen Krankenkassen neben dem allgemeinen Satz von 14,6 Prozent erhoben. Im kommenden Jahr steigt der Beitrag um 0.2 Prozentpunkte auf 1.3 Prozent.

Kfz-Versicherung: Neue Typ- und Regionalklassen
Rund 4,6 Millionen Autofahrer profitieren 2021 in der Kfz-Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen, für knapp 6,1 Millionen gelten künftig höhere Einstufungen. Große Sprünge sind die Ausnahme, nur für wenige Modelle geht es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten.
Typklassen spiegeln die Schadensbilanz eines Automodells wider.
In der Regionalklasse können sich im neuen Jahr rund 4,5 Millionen Autofahrer auf eine bessere Einstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung freuen, rund 4,8 Millionen Fahrer werden heraufgestuft.
Die Regionalklassen spiegeln die Schadensbilanzen der einzelnen Zulassungsbezirke wider.

Anstieg von Steuerersparnis und Sozialabgabenfreiheit
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Ab dem 1. Januar 2021 steigt die BBG auf jährlich 58.050 EUR (monatlich 4.837,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze liegt dann bei 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro). Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Wichtig: Wer privat versichert ist, bleibt das. Auch, wenn diese Person irgendwann unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.
Die Erhöhung der BBG hat auch direkten Einfluss auf die betriebliche Altersversorgung. Arbeitnehmer können von ihrem Bruttogehalt per Entgeltumwandlung bis zu acht Prozent der jeweils aktuellen BBG steuerfrei und vier Prozent sozialabgabenfrei zur Investition in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds nutzen.

Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

Für die gesetzliche Rentenversicherung gelten ab den 1. Januar 2021 neue Einkommensgrenzen. Versicherte in der allgemeinen Rentenversicherung und ihre Arbeitgeber müssen Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 7.100 Euro im Monat in den alten und 6.700 Euro in den neuen Bundesländern zahlen. Wer mehr verdient, muss für den Teil seines Bruttogehalts oberhalb dieser Einkommensgrenzen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung gilt eine Einkommensgrenze von 8.700 Euro in den alten und 8.250 Euro in den neuen Ländern.

Basis-Rente: !!! Bitte zwingend mit mir reden - es gibt nicht nur Vorteile!!! Höherer Beitrag ansetzbar
Zum Jahreswechsel wird sich auch in der Basis-Rente („Rürup-Rente“) Einiges verändern. Für 2021 sind 92 Prozent der Einzahlungen steuerlich abzugsfähig, bis zu einer Bemessungsgrenze von 25.787 Euro. Somit erkennt der Fiskus maximal 21.388 Euro der Aufwendungen als Sonderausgaben an. Für Ehegatten verdoppelt sich der Betrag. Zu den Sonderausgaben zählen auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder für ein berufsständisches Versorgungswerk.

Grundrente für Geringverdiener
Der Bundestag hat nun grünes Licht dafür gegeben, dass die Grundrente zum 1. Januar 2021 kommt. Die Grundrente ist ein Rentenaufschlag für Geringverdienende. Anspruch darauf haben alle, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Außerdem müssen die an die Rentenkasse einbezahlten Beiträge zwischen 30 und 80 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens liegen. Im Jahr 2019 waren dies 972 bis 2.593 Euro brutto. Die Grundrente muss nicht beantragt werden, sie wird automatisch von der Rentenversicherung berechnet.


22.09.2020
Verkehrssicherungspflichten - bevor die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung eingreifen muss...

Herbstlaub: Wer muss den Gehweg fegen?
Hausbesitzer müssen regeln, wer vor ihrem Grundstück Laub vom Gehweg entfernt.
So schön es auch aussieht, wenn jetzt im Herbst bunte Blätter von den Bäumen fallen: Auf dem Boden werden sie bei Regen zur Gefahr für Fußgänger und Radfahrer, nasses Laub bildet eine rutschige Schicht. Im Grundsatz müssen Stadtverwaltungen und Gemeinden dafür sorgen, dass sich Fußgänger gefahrlos auf Straßen und Gehwegen bewegen können. Per Satzung übertragen sie diese Pflicht jedoch meist an die Hauseigentümer.

Viele Mieter müssen Laub fegen
Damit gilt - ähnlich wie bei Schneefall: Eigentümer müssen den Bürgersteig vor ihrem Grundstück sauber halten. Per Mietvertrag können sie dies an die Mieter übertragen oder einen professionellen Reinigungsdienst bestellen. Bezahlen müssen das im zweiten Fall die Mieter über die Nebenkosten.

Freie Wege von morgens bis abends
Gehwege müssen allerdings nicht rund um die Uhr vom Laub befreit werden. Üblich sind Zeiten von 7 bis 20 Uhr an Werktagen - also auch am Sonnabend - sowie von 9 bis 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Wer ganz sicher sein möchte, sollte sich bei seiner Gemeinde nach den lokalen Vorschriften erkundigen. Strittig ist immer wieder, wie viel Laub auf dem Weg liegen darf, denn die Blätter stets restlos zu entfernen, ist kaum möglich. Spätestens wenn sich eine geschlossene Laubschicht gebildet hat, ist das zulässige Maß jedoch überschritten. Auch bei Rutschgefahr nach frostigen Nächten oder bei Regen muss sofort gekehrt werden.

Das Laub des Nachbarn
Als besonders ärgerlich empfinden es viele Menschen, wenn das Laub nicht vom eigenen Baum stammt, sondern aus der Nachbarschaft. Doch niemand kann die Verursacher in die Pflicht nehmen. Es gilt: Fegen muss der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Blätter liegen blieben.

Wohin mit den Blättern?
Rieselt das Laub von großen, alten Bäumen, kommen erhebliche Mengen zusammen. Der eigene Kompost oder die Biotonne sind dann bald überfüllt. Es genügt aber nicht, die Blätter auf die Fahrbahn zu fegen oder zu einem großen Haufen zusammenzukehren. Dies kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, denn bei starkem Regen verstopft das Laub die Gullys und Überschwemmungen drohen.
Viele Gemeinden bieten an, das Laub kostenlos an Sammelplätzen, etwa den Wertstoffhöfen, abzugeben. Einige Städte wie Hamburg bieten einen weiteren Service: Für einen Euro verkauft die Stadtreinigung Laubsäcke, in die 100 Liter passen. An bestimmten Terminen holt die Stadtreinigung die gefüllten Säcke am Straßenrand ab - jedoch nur die gekauften, transparenten Laubsäcke, keine gewöhnlichen Müllsäcke. Wer das Geld sparen möchte und etwas Platz im Garten hat, kann das Laub dort zwischenlagern und später nach und nach in der Biotonne entsorgen.

Laub umweltfreundlich im Garten entsorgen
Im eigenen Garten kann Laub sogar zu einem nützlichen Helfer werden. Igel und andere Kleintiere freuen sich über Laubhaufen in einer Gartenecke oder unter Hecken als Winterquartier. Empfindliche Pflanzen können mit einer Schicht Laub vor Frost geschützt werden. Aber Vorsicht: Blätter, die von Pilzen oder Bakterien befallen sind, sollten nicht in den Garten geholt werden, sonst breiten sich die Schädlinge aus.

Laub fegen, blasen oder saugen?
Ein Gehweg lässt sich eigentlich problemlos mit einem Besen oder Rechen vom Laub befreien. Dennoch greifen viele lieber zum Laubbläser oder -sauger. Die lautstarken Geräte dürfen laut Lärmschutzverordnung nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden. Besonders leise Geräte mit Umweltzeichen dürfen durchgehend von 7 bis 20 Uhr laufen.

......... und falls es doch zum Streit kommen sollte ... dann hilft die hoffentlich existierende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Lassen Sie sich behilflich sein.


18.09.2020
Gefahr für Bauherren ... 78 von 100 Bauleistungsbeschreibungen sind unvollständig und somit falsch

Nur jede zehnte Baubeschreibung zur Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses trifft Aussagen zur späteren Wohnfläche. Auch eine exakte Ausführungsplanung fehlt häufig.
Zu diesem Ergebnis gelangt eine Studie im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Verbraucher laufen somit Gefahr, die Katze im Sack zu kaufen und das Leistungssoll nicht überprüfen zu können.
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus baut, weiß bei Vertragsunterschrift meist nicht, wie groß sein Wohn- oder Schlafzimmer wird. Denn in 78 von 100 ausgewerteten Bauleistungsbeschreibungen fehlen wesentliche Gebäudedaten, wie Abmessungen oder Wohnflächenangaben. In weiteren 12 Beschreibungen sind diese Angaben unvollständig. BSB-Geschäftsführer Florian Becker stellt fest: „Verbraucher laufen häufig Gefahr, die Katze im Sack zu kaufen. Wer seine Wohnfläche nicht kennt, kann keine Küche, keinen Innenausbau und keine Einrichtung planen.“ Auch Grundrisse, Schnitte und Ansichten fehlen in 85 der überprüften Baubeschreibungen. „Bauherren sollten sich nicht nur mit Prospektbildern zufriedengeben. Die Übergabe von Planungsdaten ist gesetzlich geregelt. Verbraucher sollten diese unbedingt einfordern.“
Quelle: cash.ONLINE.de, 17.09.2020


28.07.2020
Was ist eigentlich ein Versicherungsmakler?
Es kursieren zahlreiche Klischees,  viele sind schlichtweg falsch.
Das ist dem großen Unwissen geschuldet, das in Bezug auf den Berufsstand herrscht. Wie viele Normalbürger kennen den Unterschied zwischen Versicherungsvertreter und -makler?
Hier einige wissenswerte Fakten:

1. Makler stehen im Lager der Kunden
Der fundamentale Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler liegt darin, dass der Vertreter für einen Versicherer arbeitet, ich als Makler dagegen für meine Kunden. Dementsprechend fungiere ich als Makler als „Sachwalter der Kunden“ und setze mich für deren Interessen ein – nicht für die eines Produktgebers.
2. Makler bieten praktisch den gesamten Markt an
Da ich nicht an einen Versicherer gebunden bin, kann ich unabhängig aus dem gesamten Angebot am Markt das jeweils passgenaue Produkt auswählen. Für meine Kunden zahlt sich das in einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis und einem maßgeschneiderten Deckungsumfang aus.
3. Makler beraten persönlich
Wer sich mir anvertraut, kann sicher sein, einen festen Ansprechpartner zu haben – und nicht etwa in einem Callcenter zu landen, wenn mal eine dringende Frage ansteht. Makler kennen ihre Kunden, deren Lebenssituation und Vorlieben. Daraus erwächst eine persönliche Note, wie es sie nur beim freien Vermittler gibt.
4. Makler betreuen langfristig
Meine Betreuung endet nicht mit der Vertragsunterzeichnung. Vielmehr bin ich auch während der Versicherungslaufzeit der erste Ansprechpartner bei allen Fragen, nicht zuletzt im Schadensfall.
5. Makler haben die ganzheitliche Perspektive
Bei einer Beratung durch einen unabhängigen Vermittler greifen alle versicherungsrelevanten Belange ineinander. Denn der Makler hat das ganze Bild und weiß, wo Lücken bestehen und wo es Überschneidungen gibt – im Gegensatz beispielsweise zu den Telefonberatern eines Direktversicherers. So können Absicherung und Vorsorge ganzheitlich und aus einem Guss erfolgen.
6. Makler stehen mit ihrem Privatvermögen ein
Als Makler bin ich in der Rechtsform des Einzelunternehmers unterwegs. Das bedeutet: Ich stehe mit meinem gesamten Hab und Gut in Haftung. Leiste ich keine ordentliche Beratungsarbeit und werde vom Markt aussortiert, hafte ich mit meinem Privatvermögen. Daraus ergibt sich die große Hingabe an die Qualität meiner Beratung und Vermittlung.

Zur Abrundung hinzuzufügen bleibt noch ein Punkt, der schwer greifbar ist, da er zu den „weichen Faktoren“ gehört: In vielen, wenn nicht den meisten Fällen bin ich als Makler mehr als bloßer Vermittler von Versicherungsschutz – ich bin Lebensbegleiter, Ratgeber,  Freund und nicht selten auch Seelsorger meiner Kunden.



08.06.2020
Zähle nicht auf den Staat.
Kümmere Dich selbst.

Oder kommst Du mit maximal 34% Deines letzten Bruttogehalts bei voller ERWERBSunfähigkeit über die Runden?
Merke:
KANNST Du noch mehr als drei (aber weniger als sechs) Stunden täglich IRGENDEINEN Job ausüben, fließen sogar nur 17% davon.
Dabei spielt es KEINE Rolle, ob Du überhaupt einen Job bekämst!!! Allein wenn Du nur "könntest" genügt das dem Staat, Dir NICHTS zu zahlen.

Du solltest Dich also besser privat darum kümmern für solche Fälle gerüstet zu sein, sonst droht der Absturz auf Hartz-IV-Niveau.
Es gibt einige Möglichkeiten. Dabei gilt es, sehr viele wichtige Punkte zu beachten. Wähle also weise! Wähle einen Makler ;o)  Lassen Sie sich behilflich sein.


15.04.2020
Gesetzliche Unfallversicherung:

Tanken auf direktem Arbeitsweg nicht (mehr) versichert
Ein Urteil des Bundessozialgerichts schränkt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung weiter ein. Wer auf dem Arbeitsweg tankt und dabei einen Unfall baut, genießt demnach keinerlei Schutz mehr. Eine Änderung der Rechtspraxis zum Nachteil der Arbeitnehmer (Urteil vom 30.01.2020, B 2 U 9/18 R).
Heißt im Klartext: Jeder sollte sich mal wieder mit seiner privaten Unfallversicherung auseinandersetzen. ... Lassen Sie sich behilflich sein.

Bisherige Rechtssprechung korrigiert
Der BSG hob im Urteilstext extra hervor, dass mit dem Urteil die bisherige Rechtspraxis gekippt werde. Denn zuvor konnten die Sozialversicherten auf den Schutz der Unfallkasse hoffen, wenn beim Tanken etwas passierte. Hier hat die Justiz ihre bisherige Rechtsprechung korrigiert: zum Nachteil der versicherten Arbeitnehmer.

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt normalerweise auch für Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg. Doch der Schutz ist äußerst löchrig, wie ein nun bekannt gewordenes Urteil des Bundessozialgerichtes zeigt. Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin während des Tankens einen Unfall erleiden, sind sie nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt: selbst dann nicht, wenn sie das Auto auf dem direkten Weg zur Arbeitsstätte betanken.
Im konkreten Rechtsstreit wurde der Fall einer Frau verhandelt, die sich beim Tanken verletzt hatte. Sie befand sich auf dem direkten Weg von der Arbeitsstätte zur Wohnung, als sie ein leerer Tank zum Stopp an der Tankstelle zwang. Das Auffüllen des Wagens war notwendig geworden, weil sie noch eine Wegstrecke von 75 Kilometern zurückzulegen hatte: Das Benzin aber nur für 70 Kilometer reichte.
Auf dem Weg zum Bezahlen rutschte sie auf einem Treibstofffleck aus und zog sich einen komplizierten Bruch des Sprunggelenks zu. Hierfür wollte sie Leistungen der Betriebsgenossenschaft (BG) in Anspruch nehmen, die sich aber weigerte zu zahlen. Deshalb klagte die Frau vor Gericht. Der Rechtsstreit erstreckte sich über mehrere Instanzen.
Doch vor dem Bundessozialgericht (BSG) erlitt die Frau eine bittere Niederlage. Der Unfall der Frau sei nicht als Arbeitsunfall gemäß § 8 Abs. 1 SGB VII zu qualifizieren, entschied das Gericht. Die Berufsgenossenschaft der Verletzten muss folglich nicht für die Unfallkosten aufkommen.
Arbeitsweg mehr als geringfügig unterbrochen
Zwar habe die Frau grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz gestanden, wonach das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges von dem Ort der Tätigkeit versichert ist, hoben die Richter hervor (§§ 2,3, oder 6 SGB VII). Diesen unmittelbaren Weg habe die Frau aber durch das Betanken des privaten Autos und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten mehr als nur geringfügig unterbrochen. Tanken bedeute demnach eine privatwirtschaftliche Verrichtung, die nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung falle.
Auch eine sogenannte Vorbereitungshandlung wollten die Richter nicht erkennen. Denn Vorbereitungshandlungen werden in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur einbezogen, soweit sie einen besonders engen zeitlichen, sachlichen und örtlichen Bezug zur versicherten Tätigkeit aufweisen würden, hob das Bundessozialgericht hervor. Dies sei hier nicht gegeben.
Neue Handlungssequenz bedeutet Unterbrechung des Arbeitsweges
Ein Grund, weshalb das Tanken auf dem Arbeitsweg nicht gesetzlich unfallversichert ist: Diese Tätigkeit könne nicht “im Vorübergehen" erledigt werden, stelle folglich -wie bereits erwähnt- keine lediglich geringfügige Unterbrechung dar. Das Anhalten, Aussteigen, Betanken und Bezahlen bedeute vielmehr eine äußerlich beobachtbare und vom Zurücklegen des Weges deutlich unterscheidbare neue Handlungssequenz, so argumentierten die Richter.
Als die Klägerin auf dem Weg zum Bezahlen in der Tankstelle ausrutschte, hatte diese neue Handlungssequenz und damit die -mehr als geringfügige- Unterbrechung des Weges bereits begonnen, schreibt das Bundessozialgericht. Da die Sequenz zum Unfallzeitpunkt noch nicht wieder beendet gewesen sei, sei der Versicherungsschutz deshalb auch noch nicht erneut entstanden.

Heißt im Klartext: Jeder sollte sich mal wieder mit seiner privaten Unfallversicherung auseinandersetzen. ... Lassen Sie sich behilflich sein.

03.03.2020
Das Coronavirus und die Reiseversicherung...
Wer leistet was?

Tritt meine Reiserücktrittsversicherung ein, wenn ich mich mit dem Corona-Virus infiziert habe und daher nicht reisen kann?
Ob die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten übernimmt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Es kommt auf die Bedingungen der jeweils abgeschlossenen Versicherung, die konkreten behördlichen Maßnahmen und die weitere Verbreitung des Virus an. Erkrankte sollten sich deshalb zur Klärung dieser Frage mit ihrem Reiseversicherer in Verbindung setzen.

Bin ich versichert, wenn ich mich auf einer Reise mit dem Coronavirus infiziere?
Unabhängig vom Coronavirus sollte für Auslandsreisen immer eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Sie übernimmt die für eine Behandlung im Ausland anfallenden Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckt sind – und leistet, je nach einbezogenem Bedingungswerk, auch für die medizinische Behandlung wegen einer Coronavirus-Infektion.

Tritt meine Reiserücktrittsversicherung ein, wenn ich wegen Kontakt zu einem Erkrankten unter Quarantäne gestellt werde, ohne dass das Virus bei mir nachgewiesen wurde?
Nein, eine behördlich angeordnete Quarantäne ist von der Reiseversicherung nicht gedeckt.

29.01.2020

Brexit:  
Darauf müssen sich Versicherungskunden jetzt einstellen.
Großbritannien verlässt zum 31. Januar die Europäische Union. Wir erklären, welche Änderungen der Brexit für Versicherungskunden mit sich bringt.

Ich habe eine britische Lebensversicherung. Was passiert jetzt damit?
Für Verbraucher, die eine Lebensversicherung bei einem Versicherer mit Sitz in Großbritannien abgeschlossen haben, ändert sich nach dem Brexit am 31. Januar 2020 zunächst nichts. Während des Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2020 müssen alle Versicherungsunternehmen in Großbritannien die bislang in der EU geltenden Regeln einhalten.

Zudem haben britische Lebensversicherer vielfach ihre mit EU-Bürgern geschlossenen Verträge zu Drittlandniederlassungen bzw. Tochtergesellschaften in EU-Mitgliedsstaaten verlagert. Für diese Kunden ist der Brexit auch langfristig kein Thema.

Was ändert sich für Autofahrer nach dem Brexit?
Der Schutz einer Kfz-Versicherung gilt in Großbritannien auch nach dem Austritt aus der EU weiterhin ohne Einschränkungen. Bis zum Ende der Übergangsfrist brauchen europäische Autofahrer auf der Insel auch keine Grüne Karte ihrer Versicherung mitführen.

Nach dem Ende der Übergangsfrist, also ab 1. Januar 2021, könnten die britischen Behörden von EU-Bürgern bei der Einreise allerdings verlangen, ihren Versicherungsschutz nachzuweisen. Das geht mit einer Grünen Karte, die in vielen Nicht-EU-Staaten als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung akzeptiert wird, einfach und unkompliziert. Die Grüne Karte können Autofahrer kostenlos bei ihrem Kfz-Versicherer anfordern.

Bislang ist eine Grüne Karte bei der Einreise nach Großbritannien wie in allen anderen EU-Staaten nicht nötig: Innerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU, Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie in Serbien und der Schweiz gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen – hier wird ein gültiges Kennzeichen als ausreichender Nachweis des Versicherungsschutzes akzeptiert.

Gut zu wissen: Bei einem Unfall im Ausland mit einem britischen Fahrzeug ermittelt weiterhin der "Zentralruf der Autoversicherer" die zuständige Versicherung und benennt einen Ansprechpartner in Deutschland.
Tipp: Wo gilt der Schutz meiner Versicherung?
Wo der Schutz eines konkreten Versicherungstarifs gilt (oder auf gut Versicherungsdeutsch: „den räumlichen Geltungsbereich“), finden Sie in den Bedingungen des jeweiligen Vertrags.

Welche Folgen hat der Brexit für Reise-, Haftpflicht- und private Unfallversicherungen?
Für den Umfang dieser Versicherungen hat der Brexit keine Konsequenzen. Ihr Schutz gilt in aller Regel weltweit – also auch in einem Großbritannien, das nicht mehr EU-Mitglied ist.

22.10.2019
Zahlt die Kfz-Versicherung, wenn man ohne Winterreifen einen Unfall verursacht?

Das gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung:

•    Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nach einem Unfall auf jeden Fall den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfallverursacher bei winterlichen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs war. Der Versicherungsschutz bleibt auch in diesem Fall bestehen.

Fahrzeuge sollten jedoch nicht dauerhaft mit Sommerreifen unterwegs sein, wenn winterliche Straßenverhältnisse eindeutig andere Reifen erfordern - sei es aufgrund von Kälte, Glatteis, Schnee oder Schneeglätte. Wer dann einen Unfall mit seinem Auto verursacht, muss damit rechnen, von seiner Versicherung mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen zu werden.

Das gilt in der Vollkaskoversicherung:

•    Wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der winterlichen Bedingungen völlig ungeeignet sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall kommt, kann die Leistung der Voll- und Teilkaskoversicherung anteilig, in besonders schweren Fällen sogar vollständig gekürzt werden.

Selbst wenn keine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland besteht, lohnt es sich, bei kalten Temperaturen die richtigen Reifen aufzuziehen. Nur so ist gewährleistet, nach einem Unfall die volle Leistung der Versicherung für den Schaden am eigenen Auto zu bekommen.

Wodurch unterscheiden sich Winter- von Sommerreifen?

Die Lauffläche von Winterreifen durchziehen zusätzliche Rillen. Diese fördern die sogenannte Drainagewirkung: Wasser und Schneematsch werden schneller aus dem Haftbereich der Lauffläche transportiert. Zudem ist die Gummimischung der Winterreifen weicher; dadurch haben sie bei niedrigen Temperaturen einen höheren Grip als Reifen für den Sommer und damit bessere Fahreigenschaften.

Übrigens: Für Sommer-, Winter- und Ganzjahresreifen gilt eine vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe von 1,6 mm. Aus Sicherheitsgründen sollten die Winterreifen aber nur bis 4 mm abgefahren werden.

Gibt es in Deutschland eigentlich eine Winterreifenpflicht?

Eine Winterreifenpflicht, das Fahrzeug zum Beispiel für einen festen Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Aber: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Es gilt also eine Art situative Winterreifenpflicht: Bestimmte Straßenverhältnisse erfordern die richtige Bereifung am Auto, verlangt die StVO.

Was kostet ein Verstoß gegen die situative Winterreifenpflicht?

Autofahrer, die trotz Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs sind und damit gegen die situative Winterreifenpflicht verstoßen, müssen mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wer durch dieses Fehlverhalten andere Fahrzeuge behindert, wird mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt verwarnt. Bei einer Gefährdung sind es 100 Euro und ebenfalls ein Punkt. Nach einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro.

Gut zu wissen: Wer sein Auto mit Sommerreifen bei Schnee und Eis in der Garage stehen lässt, verstößt NICHT gegen die Winterreifenpflicht (und begeht auch keine Ordnungswidrigkeit). Kritisch wird es erst, wenn das Auto auf öffentlichen Straßen fährt.

Bei Fragen zur Kfz-Versicherung ... Lassen Sie sich behilflich sein.

11.09.2019
Was, wenn plötzlich Dein älteres Ich ins Wohnzimmer platzt - mit einer Zeitmaschine?
Nehmen wir kurz an, Zeitreisen wären möglich.
Was würdest Du Dir selbst mitteilen, wenn Du Dich frei in der Zeit bewegen könntest?

-    Lieber Jura zu studieren und früher mit dem Rauchen aufzuhören?
-    Die Lottozahlen der Zukunft?
-    Oder etwa subtil den Hinweis übermitteln, jemanden anderes zu heiraten?



24.08.2019
Warum eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll ist
Jedes zweite Kind in Deutschland hat Zahnfehlstellungen, die vom Kieferorthopäden behandelt werden. Für die Eltern kann das teuer werden, denn die Krankenkassen tragen längst nicht alle Kosten. Eine private Absicherung kann hier jedoch Abhilfe schaffen.
Zahnarztkosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vollständig übernommen – auch nicht bei Kindern. Daher beginnen die privaten Zuzahlungen bereits bei Kunststofffüllungen oder einer Wurzelbehandlung. Allerdings liegt der Schwerpunkt bei Kindern und Jugendlichen eher bei der Übernahme der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen (KFO).
Was die gesetzliche Krankenversicherung zahlt
Die Rechnungen des Kieferorthopäden werden nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Die Kassen übernehmen 80 Prozent der Kosten für das erste Kind im Rahmen der medizinischen Grundversorgung. Wird zeitgleich ein Geschwisterkind behandelt, werden 90 Prozent erstattet. Da diese Kosten jedoch durch Zusatzleistungen während der Behandlungszeit recht hoch werden können, bleibt oft ein nicht unbeträchtlicher Teil für die Familie übrig. Leichtere Korrekturen kosten rund 500 Euro, die übliche Spanne liegt jedoch zwischen 1.000 und 6.000 Euro. Wichtig zu wissen: Bei „sehr leichten“ und „leichten“ Fehlstellungen, die als Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) 1 und 2 eingestuft werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten überhaupt nicht. Hier sind aus medizinischer Sicht keine Korrekturen notwendig. Für schwerere Fehlstellungen der KIG 3 bis 5 leistet die gesetzliche Krankenversicherung dann zwar, aber eben nur im Rahmen der Grundversorgung. Alles was darüber hinaus geht – etwa Kunststoffbrackets, farblose Bögen oder gar innenliegende Zahnspangen – muss der junge Patient (beziehungsweise müssen seine Eltern) allein tragen.
Eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche kann sich daher lohnen. Je nach Tarif werden bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten reguliert, oftmals mit einer Summenbegrenzung je Versicherungsfall. Private Policen zahlen in der Regel auch, wenn zusätzliche Behandlungen notwendig werden, und übernehmen die Kosten für die Zahnprophylaxe. Insbesondere beim Tragen von Klammern ist eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung notwendig. Denn durch die kleinen Befestigungselemente (Bracketts) und Bögen auf den Zähnen ist das Zähneputzen schwierig. Zudem hilft das Versiegeln der Zahnoberfläche, die Zahngesundheit während der ein bis zwei Jahre der Zahnspangenzeit zu erhalten.
Wonach sollte ein Tarif ausgewählt werden?  Lassen Sie sich behilflich sein.



24.08.2019
Generelle Leistungen der Betriebsinhaltsversicherung
Die Leistungen einer Betriebsinhaltsversicherung sind vergleichbar mit denen einer Hausratversicherung. Nur, dass eben nicht die Ausstattung einer Wohnung versichert wird, sondern die Ausstattung eines Unternehmens. Denn nach einem Brand, einem Wasserschaden oder einem Einbruch springt die Betriebsinhaltsversicherung ein, damit das Geschäft schnell weiter laufen kann.
Ob nach einem Brand, einem Einbruch, oder Schäden durch Vandalismus, durch Leitungswasser, durch Sturm oder Hagel – wird das Inventar eines Unternehmens durch eins oder mehrere dieser Ereignisse beschädigt, leistet die Betriebsinhaltsversicherung. Ganz ähnlich, wie im privaten Bereich die Hausratversicherung. Allerdings können im gewerblichen Bereich viele weitere Ereignisse versichert werden. Sogar der Anprall oder der Absturz eines Flugzeuges, innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, oder Glasbruch bei einer Werbeanlage.
Für Unternehmer könnte der Ausfall von Anlagen, Maschinen, Geräten oder der Verlust von Waren das finanzielle Aus bedeuten. Dort ist doch das meiste Kapital gebunden und oft über Bankkredite finanziert. Der richtige Versicherungsschutz kann daher über die weitere Existenz entscheiden. Umso wichtiger ist daher ein Blick in die Versicherungsbedingungen, beispielsweise hinsichtlich der richtigen Versicherungssumme. Ist die falsch vereinbart liegt eventuell eine Unterversicherung vor. Liegt diese im Schadenfall, kann der Versicherer die Schadenzahlung kürzen.
Versicherungssumme ist entscheidend
Ein Beispiel: Bei einem Einbruchdiebstahl belief sich der Schaden auf 13.700 Euro. Der Neuwert aller gestohlenen Gegenstände betrug insgesamt 60.000 Euro. Allerdings wurden beim Abschluss der Versicherung lediglich 30.000 Euro für den Betriebsinhalt angesetzt, und damit lediglich 50 Prozent des tatsächlichen Wertes. Meist wird dann auch von der Höhe der Schadensumme, in diesem Beispiel 13.700 Euro, ebenfalls nur die Hälfte erstattet. Jedoch gibt es Angebote, die bei Schäden etwa bis zu einer festgelegten Versicherungssumme auf die Prüfung einer eventuellen Unterversicherung verzichten und den Schaden ungekürzt, bis zur maximalen Versicherungssumme, begleichen.
Ein weiteres wichtiges Detail betrifft den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ist dieser Verzicht nicht Bestandteil des Vertrages und tritt etwa ein Brand ausgelöst durch eine nicht richtig entsorgte Zigarette auf, gilt der Umstand der groben Fahrlässigkeit. Gleiches wird herangezogen, wenn beispielsweise in einem Produktionsbetrieb die vorgeschriebene Wartung einer Maschine nicht erfolgt. Tritt in Folge dieser Prüfung ein Brandschaden auf, der die Maschine komplett zerstört, kann das ebenfalls als grob fahrlässig gelten. Nur wenn der Versicherer auf den Einwand der Groben Fahrlässigkeit verzichtet, kann er im Falle eines Schadens leisten.
In der Regel kann der Unternehmer durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung seiner Betriebsinhaltsversicherung den Beitrag reduzieren. Zudem bieten weitere Bausteine wie Betriebsunterbrechungsversicherung, Autoinhalts- und Außenversicherung oder Elektronik- und Maschinenbruchversicherung zusätzliche Sicherheit für Unternehmen.

Schon mal etwas tiefer darüber nachgedacht?

20.06.2019
Ob kleiner oder großer Schaden, ein Unfall setzt die meisten Autofahrer unter Stress.
Wer den Unfallgegner nicht versteht, weil er dessen Sprache nicht spricht, kommt zusätzlich unter Druck.
Mit dem Europäischen Unfallbericht können Autofahrer, die im Ausland einen Unfall haben, schnell und unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen.
... am besten gleich runterladen, ausdrucken und ab ins Urlaubsauto ;o)
Unfallbericht PDF (92 kB)



29.05.2019
"Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich verarbeitet werden kann."      
Jeder dritte BU-Fall ist auf psychische Erkrankungen zurückzuführen
Und es trifft eben NICHT immer nur die Anderen - deshalb: Lassen Sie sich behilflich sein.

Burnout ist schon lange ein Problem, nun ist es auch eine Krankheit.
Denn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das Syndrom nun offiziell als solche anerkannt.
Bei der Frage, was als Krankheit gilt und was nicht, orientiert sich das Gesundheitssystem zumeist an der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) der WHO.
In deren aktueller Liste (ICD-11) ist fortan auch Burnout enthalten. Sie soll allerdings erst im Januar 2022 in Kraft treten.
Beschrieben wird Burnout darin als Syndrom aufgrund von "Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich verarbeitet werden kann".

In der Folge ergeben sich immer mehr Fehltage bei der Arbeit, die auf psychische Erkrankungen zurückzuführen sind.
Allein im Jahr 2017 kosteten sie die deutsche Wirtschaft über 30 Milliarden Euro.
Dabei sorgten etwa 166.000 Burnout-Betroffene alleine für rund 3,7 Millionen Fehltage, wie die Tagesschau unter Berufung auf die Datenbank Statista berichtet.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist zudem darauf hin, dass mittlerweile jeder dritte Fall von Berufsunfähigkeit auf psychische Erkrankungen zurückzuführen ist.
Aufgrund dessen nochmals mein Angebot: Lassen Sie sich behilflich sein.


08.05.2019
Hier gelangen Sie zum Kundenmagazin 2019/05
Das Magazin können Sie gern auch per E-Mail erhalten. Es erscheint monatlich und beinhaltet jeweils 4 interessante Themen..
Im aktuellen Magazin sind das...

- Zeckenalarm - Damit Sie Ihren Kindern sorgenfrei beim Spielen zusehen können!
- Alles Gute zur Hochzeit: Versicherungen für Paare - was ist wirklich wichtig?
- Work and Travel nach dem Abi - Andere Länder, fremde Kulturen und spannende Menschen.
- Banken warnen: iTAN-Phishing droht - Schutz vor den Folgen von Internetkriminalität.


26.04.2014
Das finanzielle Risiko welches sich dahinter verbirgt, wird leider all zu oft unterschätzt. Deshalb: Lassen Sie sich behilflich sein.
Wir reden - Sie entscheiden.


18.04.2019
Kann ich mir Dein Auto leihen?
Vorab eine eigene Anmerkung:
Gehört man zu denen, die gern mal mit den Fahrzeugen von Freunden oder Kollegen unterwegs sind, gibt es selbst im Privathaftpflicht-Bereich interessante Möglichkeiten, im eventuellen Schadenfall die Freundschaft nicht zu gefährden - im Gegenteil ;o)   ... Sie möchten mehr darüber erfahren? Lassen Sie sich behilflich sein.

Wer sein Auto an Freunde oder Verwandte verleiht, spricht besser vorher mit der Versicherung über eventuelle Unfallfolgen. Denn es ist nicht garantiert, dass die Versicherung im Schadensfall zahlt. Rechtsexperten raten zu kurzfristigen Zusatzversicherungen oder einen Musterleihvertrag zu unterschreiben.
Meist geht ja alles gut, wenn Freunde oder Verwandte ein Auto ausleihen. Und auch wenn sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, bleibt das ohne finanzielle Folgen für den Auto-Eigentümer. Denn dann zahlt die Versicherung des Unfallgegners. Teuer werden kann es aber, wenn der Freund, der das Auto geliehen hat, Mitschuld an einem Unfall trägt.
„Denn entgegen der landläufigen Meinung muss dann die Haftpflichtversicherung des Freundes nicht für den Schaden eintreten. Das heißt zunächst mal bleibe ich auf meinem Schaden an dem Auto sitzen und müsste dann halt meinen Freund in Anspruch nehmen,“ erklärt Michael Staffel, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Schaden wird nur bei Vollkasko-Versicherung ersetzt

Wenn der Freund einen Unfall baut, dann muss der Auto-Eigentümer dafür einstehen. Die Höhe des finanziellen Schadens ist abhängig davon, wie gut er seinen Wagen versichert hat. Abgedeckt ist in jedem Fall der Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners. Den übernimmt die Kfz-Haftpflicht. Aber die Kosten für Reparatur oder Verlust des eigenen Autos bleiben möglicherweise am Eigentümer hängen. Nur bei einer Vollkasko-Versicherung wird der Schaden am eigenen Auto ersetzt. Dennoch bleibt in der Regel eine Lücke, die durch keine Versicherung gedeckt ist.
„Selbst wenn ich eine Vollkasko-Versicherung habe, zahlt die Vollkasko-Versicherung natürlich auch nur den Zeitwert von dem Auto. Das heißt, wenn ich ein Auto habe, was schon etwas in die Jahre gekommen ist, was mir aber sehr lieb ist, krieg ich natürlich bei einem Schaden von der Vollkasko-Versicherung nur den Zeitwert des Autos ersetzt. Und es kann natürlich sein, dass ich für diesen Zeitwert mir kein adäquates Ersatzauto anschaffen kann.“

„Wenn ich mein Fahrzeug Vollkasko versichert habe und der Unfall ist verursacht worden von dem Entleiher, dann muss ich die Selbstbeteiligung als Schaden tragen. Die liegt im Regelfall zwischen 500 und 1000 Euro. Und die Beitragssteigerung im Regelfall für drei Jahre, die dadurch entsteht, dass ich die Kasko-Versicherung in Anspruch genommen habe. Das würde ich schätzen sind noch einmal zwischen 500 und 600 Euro, so dass der Schaden irgendwo bei 1000 bis 1600 Euro liegen dürfte.“

Musterleihverträge für Fremdfahrer
Noch teurer wird es, wenn es im Versicherungsvertrag Einschränkungen gibt. Viele günstige Vollkasko-Tarife limitieren nämlich die Zahl der Fahrer eines Autos, warnt Johannes Boos vom ADAC. Da dürfen dann etwa nur bei der Versicherung gemeldete Familienmitglieder den Wagen steuern.
„Das ist manchmal bei der Gewährung von Rabatten der Fall. Dann gibt es diese Beschränkungen im Versicherungsschutz. In einem solchen Fall droht dann nicht nur eine Vertragsstrafe. Der Halter muss dann auch Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug gegebenenfalls selbst tragen.“
Der Rechtsexperte rät, in diesem Fall vorab bei der Versicherung nachzufragen, wie sich das Problem lösen lässt. Viele Versicherer bieten nämlich für Fremd-Fahrer einen kurzzeitigen Zusatzschutz an. Ein weiterer Tipp: Wer sein Auto verleiht, sollte unbedingt mit dem Entleiher absprechen, wer für mögliche Folgekosten eines Unfalls aufkommt. Der ADAC empfiehlt, das auch schriftlich zu vereinbaren.

„Wenn Sie Autos kostenlos an Freunde oder Bekannte ausleihen, dann sollten Sie einen Musterleihvertrag unterschreiben. Das dient einfach der rechtlichen Sicherheit. Einen Musterleihvertrag gibt es auf unserer Website unter adac.de.“
Das Muster ist kostenlos. Keine Probleme hat der Fahrzeughalter übrigens, wenn ein Freund im ausgeliehenen Auto wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird. Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung haftet nämlich immer der jeweilige Fahrer.


08.01.2019
Bundeskartellamt rüffelt Vergleichsportale
Online-Vergleichsportale erlebten aufgrund groß angelegter Werbekampagnen einen Boom.
Ob der Vertrauensvorschuss der Verbraucher auch gerechtfertigt ist, wird jedoch zunehmend in Zweifel gezogen.
Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt betont:
„Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. […] So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen.“
Die Marktabdeckung in den Bereichen Haftpflicht- und Hausratversicherung betrage bei fünf Portalen im Schnitt gerade mal 55 bzw. 56 Prozent. Damit fehlt also fast jeder zweite Tarif in den Vergleichs-Rankings, womit kaum von einem „umfassenden Marktüberblick“ die Rede sein kann.
Das Bundeskartellamt moniert, dass diese eklatanten Lücken von den Vergleichern nicht transparent gemacht würden. Das Gleiche gelte für die Zusammenarbeit mit externen Vergleichsanbietern, von denen Daten bezogen werden..

Sie möchten sich nicht allein durch diesen Tarif-Dschungel quälen müssen?  Lassen Sie sich behilflich sein.

04.01.2019
Mehr als die Hälfte der Tarife "mangelhaft" und beim Test komplett durchgefallen!!!
Wohngebäudeversicherungen im Test von Stiftung Warentest, Ende 2018.

Von 108 Wohngebäude-Tarifen schlossen 42 Tarife mit „sehr gut“ ab,
51 Tarife aber erhielten ein „mangelhaft“...mehr als die Hälfte der Tarife komplett durchgefallen..

Umso wichtiger ist es, beim Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags oder beim Prüfen eines bestehenden Vertrags auf den Deckungsumfang der Wohngebäudeversicherung zu achten und dadurch gute von schlechten Tarifen zu unterscheiden.

So sind, je nach Standort und Art der Immobilie, die Preise sehr unterschiedlich.
Aufgrund dessen gibt es für Wohngebäude im Netz keine aussagekräftigen Versicherungsrechner oder Vergleichsportale.

Lassen Sie sich behilflich sein.  Ich finde den für Sie passenden Tarif.


05.10.2018

Betriebliche Krankenversicherung (bKV) – Privatpatientenstatus dank Arbeitgeber
Bei einer bKV leistet der Arbeitgeber Zuschüsse zu den Krankenzusatztarifen oder übernimmt die Kosten sogar komplett.

Die Krankenzusatzversicherung ergänzt den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll. Je nach Bedarf stellt sich das Unternehmen zusammen, welche Leistungen übernommen werden sollen. Dazu zählen beispielsweise (Teil-)Erstattungen bei zahnärztlichen Behandlungen u. Zahnersatz, Chefarztbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, finanzielle Beteiligung bei Brillen und Hörgeräten oder Tagegelder für Kur- und Krankenhausaufenthalte.

Vorteile für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer ergeben sich einige Vorteile. Zum Beispiel können sie auf exklusive Produkte zurückgreifen, die ihnen nur im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen zur Verfügung stehen. Das Preis-Leistungsverhältnis ist meist besser als bei einem privaten Abschluss. Zudem können Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder bis zum 27. Lebensjahr oftmals kostenlos mitversichert werden.

Finanziert der Arbeitgeber die betriebliche Krankenversicherung, entfällt die Gesundheitsprüfung. Übernimmt der Mitarbeiter die Beiträge selbst, sind die Fragen zumindest stark vereinfacht. Selbstverständlich unterliegen die Antworten der Schweigepflicht und der Arbeitgeber erfährt nichts davon. In der Regel gibt es keine Wartezeiten.

Um von der betrieblichen Krankenversicherung zu profitieren, gibt es drei Möglichkeiten. Entweder
- das Unternehmen ist Versicherungsnehmer und der Mitarbeiter Beitragszahler oder
- das Unternehmen ist sowohl Versicherungsnehmer als auch Beitragszahler oder
- das Unternehmen und der Mitarbeiter teilen sich die Beiträge.

Die Abwicklung der Arztrechnungen übernimmt der Mitarbeiter direkt mit der Versicherungsgesellschaft. Dafür sendet er die Rechnungen an den Versicherer und erhält die Erstattung. Der Arbeitgeber bleibt bei diesem Prozess komplett außen vor. Er erfährt somit weder etwas über den Gesundheitszustand noch hat er administrativen Aufwand.

Vorteile für Arbeitgeber

Die Vorteile auf Seiten der Arbeitgeber liegen beispielsweise bei einer höheren Attraktivität für Mitarbeiter. Es steigert das Ansehen und die Wahrnehmung beim Personal als ein Unternehmen, dem das Wohl der Mitarbeiter wichtig ist. Denn mit der betrieblichen Krankenversicherung wird jedem Angestellten ein zusätzlicher Krankenversicherungsschutz gewährt, der günstiger als im Privatabschluss ist. Da außerdem auch Familienangehörige mit erleichterten Aufnahmekriterien versicherbar sind, gibt das einen zusätzlichen positiven Wahrnehmungseffekt von Seiten der Mitarbeiter. Nicht zu vernachlässigen ist für Unternehmen die Anzahl der Fehltage. Denn durch eine bessere Versorgung können die Mitarbeiter im Krankheitsfall schneller genesen und damit wieder arbeitsfähig werden.

Darüber hinaus stellt die betriebliche Krankenversicherung eine sinnvolle Alternative zu einer Gehaltserhöhung dar. Und ein weiteres Plus: Die Kosten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Steuerliche Behandlung der bKV

Je nachdem, welche Art der Beitragszahlung vorliegt, ergibt sich die steuerliche Behandlung.
Der Arbeitgeber hat, wie schon erwähnt, die Möglichkeit, die Beträge als Betriebsausgaben abzusetzen.

Für den Arbeitnehmer ergeben sich üblicherweise folgende Wege: die Versteuerung nach dem geldwerten Vorteil, die Nettolohnversteuerung sowie die pauschale Versteuerung. Zu beachten ist allerdings für Angestellte dabei, dass die Beiträge der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen, kann er den Vertrag auf eigene Rechnung in entsprechend angepasster Form weiterführen.

Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ... Lassen Sie sich behilflich sein.



18.04.2018           
Eine Tierhalterhaftpflicht ist für Hundehalter ein absolutes Muss. Denn ob Absicht oder nicht: Geht durch den vierbeinigen Freund etwas zu Bruch, haftet immer der Halter.
Warum das so ist, was die Tierhalterhaftpflicht leistet, welche kuriosen Urteile dazu bereits ergingen und in welchen Bundesländern eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, können Sie hier nachlesen: http://bit.ly/dv_hundehalter
Einen zu Ihrem Liebling passenden Vertrag finden wir auch.   Lassen Sie sich behilflich sein.


05.04.2018
Achten sie auf der Toilette auf sicheren Stand!        
Denn wenn Sie auf der Toilette ihres Arbeitgebers stürzen, ist es ihr Problem. Ein Toilettenbesuch ist laut Sozialgericht Heilbronn Privatsache und keine unfallversicherte Tätigkeit.
Ein Mechaniker besuchte im Januar 2017 während der Arbeitszeit die Toilette. Er rutschte auf dem nassen und seifigen Boden aus und schlug mit dem Kopf auf dem Waschbecken auf. Vorbildlich arbeitete er bis Schichtende, besuchte erst danach den Arzt, der ihn in eine viertätige stationäre Krankenhausbehandlung schickte. Eine Nackenprellung und eine Gehirnerschütterung wurden festgestellt, dennoch lehnte die Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da der Aufenthalt auf der Toilette grundsätzlich privater Natur sei und nicht unter Versicherungsschutz stehe. Der Mechaniker argumentierte, der rutschige Toilettenbodens sei die Sphäre des Arbeitgebers.
Pipi ist Privatsache
Das Sozialgericht urteilte, dass der Sturzes in einer Toilette keine Handlung sei, die der unfallversicherten Tätigkeit zuzurechnen sei. Es bestehe lediglich Versicherungsschutz auf dem Weg zu und von einem Ort in der Betriebsstätte, “an dem die Notdurft verrichten werden solle”. Der folgende Satz erläutert das Urteil anschaulich: “Die Verrichtung der Notdurft selbst diene eigenen Interessen; es handele es sich hierbei um eine eigenwirtschaftliche (= private, nicht unfallversicherte) Tätigkeit. Daher sei der Aufenthalt in einer betrieblichen Toilettenanlage grundsätzlich nicht unfallversichert.”
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger hat gegen das Urteil Berufung vor dem Landessozialgericht eingelegt (AZ.: L 9 U 445/18).

Das heißt: privat absichern, aber bitte richtig.  Lassen Sie sich behilflich sein.




06.02.2018                                            
Ja klar... "Patientenverfügung" und "Vorsorgevollmacht" sind unangenehme Themen.
Trotzdem ist es wichtig, sich damit zu beschäftigen. Denn fehlerhaft formuliert sind sie nutzlos!
Für Informationen dazu bitte diesem Link folgen. Und danach ... Lassen Sie sich behilflich sein.
 




16.01.2018         
Die Absicherung unserer Arbeitskraft ist ein großes Thema in unserer Gesellschaft. Jeder vierte Arbeitnehmer ist inzwischen von einer Berufsunfähigkeit betroffen – Tendenz steigend!
Zwar ist das Risiko für junge Leute anfangs etwas geringer, doch vor Unfällen oder Krankheiten sind auch sie nicht gefeit. Drum bitte weiterlesen und zusätzlich ins Video schauen.

https://www.maklermovie.de/landingpage/juergen-moeschter-auerbachvogtl/absicherung-bu?autoplay=1

Für Berufseinsteiger ist es wichtig und sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen, da sie in der Regel erst nach fünf Jahren Berufstätigkeit von „Vater Staat“ Leistungen erwarten können. Diese sind allerdings vollkommen unzureichend! UND: Falls sie noch während ihrer Ausbildung berufsunfähig werden, haben Sie in aller Regel nicht einmal einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllt haben:

Die fünfjährige Wartezeit muss grundsätzlich erfüllt sein, in den letzten fünf Jahren müssen sie mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Zudem wird eine ärztliche Bescheinigung als Nachweis dafür benötigt, dass der/die Betroffene weniger als drei Stunden am Tag irgendeine Tätigkeit ausüben kann.
Eine BU leistet im Bedarfsfall im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ohne Wartezeiten. Zudem erhält die versicherte Person bereits dann die vertraglich vereinbarte Rente, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf dauernd (mind. 6 Monate) zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Ursachen dafür können Krankheit, Verletzung oder ein mehr als altersgemäßer Kräfteverfall sein. Bedingungswerke vergleichen!

Schüler ab 10. Lebensjahr, Studenten, Auszubildende und Berufseinsteiger
... haben in jungen Jahren noch die Chance, einen leistungsstarken Versicherungsschutz zu einem günstigen Einsteigerpreis zu erhalten. Zudem sind mittlerweile auch Azubis und Studenten in vielen Fällen bereits bei Aufnahme der Ausbildung bzw. des Studiums mit ihrem Zielberuf versicherbar.
Das kann während der Laufzeit tausende von Euros sparen.
Mit einer rechtzeitigen Absicherung kann übrigens auch das Risiko ausgeschlossen werden, dass spätere Verschlechterungen des Gesundheitszustandes eine Absicherung dann unmöglich machen oder erschweren würden.
Eines steht damit jedenfalls fest: Je früher das Thema angegangen wird, desto besser! Lassen Sie sich behilflich sein.


03.07.2017
Dienstanfänger im Öffentlichen Dienst (Beamte auf Widerruf) unterschätzen in aller Regel das Risiko im Dienst oder in der Freizeit zu verunfallen.
Die Wahrscheinlichkeit im Lotto sechs Richtige zu haben ist 1:14 Millionen; und jeder hofft, dabei zu sein. Ein Unfall kann jederzeit und überall passieren; die
Wahrscheinlichkeit liegt bei 1:9. Hier hofft jeder, nicht dabei zu sein. Leider eine oft trügerische Hoffnung.

Der Dienstherr hat mit der Schaffung der "Unfallfürsorge" die Wichtigkeit der Absicherung bei Unfall erkannt. Leider haben aber die bestehenden beamtenrechtlichen Regelungen speziell bei Beamten auf Widerruf (BaW) große Versorgungslücken.
So bietet der Dienstherr keinerlei gesetzlichen Versicherungsschutz bei Freizeitunfällen und dies, obwohl wir rund 80 % unseres Lebens in der Freizeit verbringen. Aber auch bei Dienstunfällen, die zur Dienstunfähigkeit führen, haben BaW keinen Versorgungsanspruch.

Der BaW wird bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Freizeit- oder Dienstunfalles aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Allerdings ohne einen Anspruch auf Erwerbsminderungs-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu haben.
D.h. der BaW steht finanziell ohne eine staatliche Versorgung dar. Ohne private Vorsorge droht der soziale Abstieg bis hin zu "Hartz IV".
Deshalb:
Unfallversicherungen speziell für Dienstanfänger - bei mir erhältlich --- Lassen Sie sich behilflich sein.


30.06.2017
Nicht nur Infektionen...!  Tick, Lyme-Borreliose, Zecken, Beißen
Krankheiten sind zwar das größte, aber bei weitem nicht das einzige Problem im Zusammenhang mit Bissen, Stichen, etc. durch Insekten und anderes
Kriechzeug.
Da die Urlaubsziele der Deutschen inzwischen deutlich über den Gardasee hinausgehen, bringen sich Urlauber immer häufiger auch exotische „Andenken“ mit. Das können Gelege sein, die durch natürliche Öffnungen in den Körper eingebracht wurden oder auch Parasiten.
Der globale Handel und die anhaltende Erwärmung sorgen aber auch im Inland für eine zunehmende Verbreitung von exotischen Tieren – und den Problemen, die sie verursachen.
Grundsätzlich kann bei körperlichen oder geistigen Schäden, die daraus resultieren, eine Unfallversicherung finanziell hilfreich sein. Nicht bei jedem Tarif und
nicht bei jedem Problem wird jedoch der Unfallbegriff erfüllt sein!!!
Gerne überprüfe ich auch in dieser Richtung Ihren Schutz. --- Lassen Sie sich behilflich sein.


23.01.2017

Die Verwendung von "Wohnriester" sollte ganz genau überdacht werden. Bösartige Fallen lauern.
Bei förderschädlichem Verhalten muss der Riester-Sparer alle Zulagen und ggf. die zusätzliche Steuerersparnis zurückerstatten –
und zwar auf einen Schlag.

Das Problem: Auch Ereignisse, die der Riester-Sparer nicht direkt beeinflussen kann, stuft der Gesetzgeber als förderschädlich ein.

Bitte aufpassen. Das ist schnell realisiert. Hier einige Beispiele:
• Bei „Zwangs-Verkauf“ der Immobilie (z.B. wegen einer Scheidung, Arbeitsplatzwechsel oder Arbeitslosigkeit) wird die knappe Haushaltskasse zusätzlich mit der sofortigen Besteuerung des Wohnförderkontos belastet (Ausnahme: Neue Investition in ein Riesterprodukt oder Immobilie – verbunden mit neuen Abschlusskosten).
• Die Immobilie muss von Ihnen als Hauptwohnsitz dauerhaft genutzt werden. Es ist beispielsweise nicht möglich, dass Sie als 80-Jähriger in die Nähe Ihrer
Kinder oder in ein Pflegeheim ziehen und das Eigenheim zur Aufbesserung der Alterseinkünfte vermieten.
• Tod vor dem 85. Lebensjahr – Nur wenn der Ehepartner in der geförderten Immobilie wohnt und die Versteuerung übernimmt (sofern nicht durch Einmalzahlung beglichen) ist dies nicht förderschädlich. Die Erben müssen die Steuerschuld sofort begleichen.
Weitere Nachteile
• Eine zusätzliche Altersrente wird nicht generiert. Dafür werden Steuern auf ein fiktives Einkommen (Wohnförderkonto) verlangt. Die ersparten Mietkosten werden durch die Instandhaltungskosten der Immobilie geschmälert.
Lassen Sie sich behilflich sein.


02.07.2016
Tücken im Dienstalltag - Die Aufsichtspflicht der Lehrer.

Tobende Kinder auf dem Pausenhof. Notorische Ausbüchser beim Schulausflug. Streitende Jugendliche im Sportunterricht. Dies und noch vieles mehr sind die täglichen Herausforderungen, wenn es um die Aufsichtspflicht von Lehrern geht. Das alles zu bewerkstelligen, bedarf einiges an Aufmerksamkeit – denn auf einen Lehrer kommen in der Grundschule ganze 16 Schüler, in der Oberstufe knapp 14. Bei der Pausenaufsicht stellt sich die Situation noch drastischer dar, denn häufig muss eine einzige Lehrkraft den Pausenhof mit mehreren hundert Kindern und Jugendlichen beaufsichtigen. Dass da auch schon mal etwas passieren kann, wird niemanden erstaunen.

Dieses Risiko bedarf einer besonderen Deckung im Haftpflicht-Tarif! Als Makler stehen mir mehrere Anbieter zur Verfügung.
Hier ein Beispielfilm der DBV

Lassen Sie sich behilflich sein.